Tourismus und Gastgewerbe
Tourismusstatistik
Die Monatserhebung im Tourismus ist eine monatliche, bundeseinheitliche Totalerhebung bei Beherbergungsbetrieben. Sie hat die Aufgabe, die saisonale und regionale Entwicklung von Angebot und Nachfrage nach Beherbergungsdienstleistungen aufzuzeigen, welche Basis für zahlreiche tourismuspolitische Entscheidungen und Planungen ist.
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Einbezogen werden alle Beherbergungsbetriebe, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen (Abschneidegrenze) bzw. die über zehn oder mehr Stellplätze verfügen (Campingplätze).
Hauptmerkmale der Monatserhebung im Tourismus sind Gästeankünfte und –übernachtungen, gegliedert nach den bedeutendsten Herkunftsländern sowie Strukturdaten zu den Betrieben (Zahl der Betten -bzw. Stellplätze, Zimmerauslastung bei Betrieben mit mehr als 25 Zimmern, Betriebsschließungen).
In Bayern wird darüber hinaus auf landesrechtlicher Grundlage in einer freiwilligen Erhebung bei den prädikatisierten Gemeinden auch die Gesamtzahl der Ankünfte und Übernachtungen in den Kleinbeherbergungsstätten einschließlich der Privatquartiere mit weniger als zehn Gästebetten erfragt. Prädikatisierte Gemeinden sind Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippkurorte, -heilbäder, Luftkurorte und Erholungsorte. Die prädikatisierten Gemeinden in Bayern finden Sie im „Amtlichen Verzeichnis der anerkannten Kur- und Erholungsorte in Bayern“ des Bayerischen Staatministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.
Statistische Daten
- Betriebe, Betten, Auslastung, Übernachtungen, Ankünfte, Monate, Jahre (ab 2006)
- Tourismusatlas
- Gästeankünfte und -übernachtungen in Bayern seit Januar 2019 bis Dezember 2021
- Einflüsse der SARS-CoV 2-Pandemie seit 2020 auf die Beherbergungsstatistik in Bayern
- Monatserhebung im Tourismus
- Gästeübernachtungen nach Kreisen
- Ankünfte, Übernachtungen, Herkunft der Gäste, seit 1983
- Eckdaten der Tourismusregionen in Bayern - 2023
- Gästeankünfte und -übernachtungen in Bayern seit 1983
- Gästeübernachtungen in den prädikatisierten Gemeinden in Bayern - 2023
- Betriebe, Betten und Gästeankünfte in Bayern - 2023
- Ausländische Gäste in Bayern 2023 nach ausgewählten Herkunftsländern in Prozent
- Gästeankünfte und -übernachtungen in Bayern seit 1983 nach Herkunft der Gäste
- Gästeübernachtungen in den prädikatisierten Gemeinden nach Gemeindegruppen und Quartiergröße in Bayern 2023
Statistische Berichte
G4100C Tourismus in Bayern
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2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
Gastgewerbestatistik
Die Gastgewerbestatistik umfasst eine monatliche und eine jährliche Erhebung. Die zentrale Aufgabe besteht darin, die konjunkturelle und die strukturelle Entwicklung in diesem Wirtschaftsbereich darzustellen. Die Ergebnisse der monatlichen Erhebung werden in Form von Messzahlen und Veränderungsraten nachgewiesen, die der jährlichen Erhebung in Absolutzahlen.
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Monatliche Gastgewerbestatistik
Die monatliche Gastgewerbestatistik zeigt die Entwicklung der Umsätze und der Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten auf. Sie wird bei repräsentativ ausgewählten Unternehmen des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie durchgeführt. Auskunftspflichtig sind nur Gastgewerbeunternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 150 000 Euro.
Die monatliche Gastgewerbestatistik ist ein Indikator für den privaten Konsum. Sie ist in das System der europäischen Konjunkturstatistiken integriert und dient damit auf nationaler und europäischer Ebene vor allem währungs- und wirtschaftspolitischen Zwecken. Nicht zuletzt gehen die Ergebnisse in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein und leisten so einen Beitrag für die Ermittlung des Wirtschaftswachstums.
Jährliche Gastgewerbestatistik
Die jährliche Gastgewerbestatistik beleuchtet die ökonomische Seite des Gastgewerbes. Sie ermittelt die betriebswirtschaftlichen Daten der Gastgewerbeunternehmen, wie z. B. Umsatz und Aufwendungen, Beschäftigte und deren Entgelte, Investitionen und Subventionen. Sie wird bei repräsentativ ausgewählten Unternehmen des Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie durchgeführt. Diese Angaben werden hochgerechnet, so dass die Ergebnisse für alle Unternehmen gelten. Einbezogen werden hier – im Gegensatz zur monatlichen Erhebung – auch kleinere Unternehmen.
Die jährliche Gastgewerbestatistik dient vorrangig wirtschaftspolitischen Zielen. Durch ihre Verankerung im Europäischen Statistiksystem werden ihre Ergebnisse aber nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer Ebene genutzt. Für Verbände und Interessenvertretungen werden wichtige Informationen über die wirtschaftliche Struktur im Gastgewerbe bereitgestellt. Nicht zuletzt gehen die Ergebnisse in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein.Unternehmen (ab Berichtsjahr 2018)
Das Unternehmen ist eine zentrale Darstellungseinheit der amtlichen Unternehmensstatistik. Nach der bislang in der deutschen amtlichen Statistik verwendeten Definition ist ein Unternehmen die kleinste rechtlich selbstständige Einheit zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, also eine juristische oder natürliche Person, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss.
Die EU-Einheitenverordnung (Verordnung EWG Nr. 696/93) fasst den statistischen Unternehmensbegriff weiter. Hiernach entspricht das Unternehmen der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt.
Ab Berichtsjahr 2018 ist diese Definition auch in der deutschen Unternehmensstatistik zu verwenden. Diese Maßnahme zielt auf eine bessere Aussagekraft und internationale Vergleichbarkeit der amtlichen Unternehmensstatistik und somit auf die Erhöhung ihrer Relevanz. Für die Identifizierung und Abgrenzung der Unternehmen wurde im statistischen Unternehmensregister eine neue Methodik eingeführt: das (Unternehmens-)Profiling.
Entsprechend der EU-Einheitenverordnung kann das Unternehmen aus einer einzelnen rechtlichen Einheit bestehen. Das betrifft die weit überwiegende Zahl der Unternehmen in Deutschland. In Unternehmensgruppen hingegen besteht eine andere Situation:
Ein Unternehmen umfasst hier häufig mehrere rechtliche Einheiten. Beispielhaft kann eine Hilfstätigkeit (Verkauf) und ein Teil der Produktionsfaktoren Boden und Kapital (Immobilien) in zwei separate rechtliche Einheiten innerhalb einer Unternehmensgruppe ausgelagert werden. Alle drei Einheiten, die zur Erbringung der Haupt- und Nebentätigkeiten beitragen, werden entsprechend der EU-Definition zu einem (komplexen) Unternehmen zusammengefasst.
Mithilfe der Abgrenzung des Unternehmens als organisatorische und wirtschaftliche Einheit soll zukünftig die wirtschaftliche Realität in der Statistik besser abgebildet werden.
Statistische Daten
- Statistisches Bundesamt: Veröffentlichungen - Gastgewerbe, Tourismus, Binnenhandel
- Messzahlen zum nominalen und preisbereinigten Umsatz sowie zur Beschäftigtenzahl in der Gastronomie in Bayern nach Monaten
- Messzahlen zum nominalen und preisbereinigten Umsatz sowie zur Beschäftigtenzahl in der Beherbergung in Bayern nach Monaten
- Rechtliche Einheiten, tätige Personen und Gesamtumsatz in Bayern 2022 nach Umsatzgrößenklassen
- Rechtliche Einheiten, tätige Personen und Gesamtumsatz in Bayern 2022 nach Beschäftigtengrößenklassen
Statistische Berichte
G4300C Umsatz und Beschäftigte im Gastgewerbe
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2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
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2011
2010