Bezirkswahlen
Bayern ist in sieben Bezirke (gebietsgleich mit den Regierungsbezirken) aufgeteilt. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene. Die Bezirke erfüllen Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag.
Die Wahlen zu den Bezirkstagen finden zusammen mit der Landtagswahl statt. Es sind so viele Bezirksräte zu wählen, wie nach dem Landeswahlgesetz Landtagsabgeordnete auf den jeweiligen Bezirk treffen. Die Wahl erfolgt im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen und in der gleichen Form wie die der Landtagswahl. Die Stimmzettel werden zur Unterscheidung von denen der Landtagswahl in einer anderen Farbe ausgegeben. Im Gegensatz zur Landtagswahl besteht für die Sitzeverteilung bei der Bezirkswahl keine 5-%-Sperrklausel.
Das Wahlsystem entspricht einer personalisierten Verhältniswahl mit offenen Listen. Es verfolgt als gemischtes Wahlsystem zwei Repräsentationsziele: die getreue Abbildung der Wählerschaft im Bezirk und die Bestimmung des jeweiligen Repräsentanten eines Stimmkreises. Ersteres wird darüber erreicht, dass das Gesamtsitzkontingent eines Wahlvorschlags nach dem Prinzip der Verhältniswahl bestimmt wird; Zweiteres dadurch, dass einzelne Kandidaten nach dem Prinzip der relativen Mehrheitswahl in Einerstimmkreisen direkt gewählt werden.
Jeweils ungefähr die Hälfte der auf fünf Jahre gewählten Bezirksräte wird direkt aus den Stimmkreisen besetzt (Direktmandate), der Rest aus den Kandidatenlisten der Parteien oder sonstigen organisierten Wählergruppen (Listenmandate). Entsprechend hat jeder Wähler zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten, die Zweitstimme für einen Listenbewerber.