Pressemitteilung

121/2024/42/A
Fürth, den 10. Mai 2024

Mütter im Spagat zwischen Beruf und Familie: Kinderbetreuung als Hauptgrund für Teilzeit

Erwerbstätigenquote von Müttern im Zehn-Jahres-Vergleich gestiegen

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach den aktuellen Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, sind Mütter von Kindern unter drei Jahren im Jahr 2023 häufiger erwerbstätig als noch vor zehn Jahren. Zudem arbeiten Mütter häufig in Teilzeit. Wenngleich mehr Kinder in Einrichtungen betreut werden als noch 2013, nennen Mütter die Kinderbetreuung als Hauptgrund für ihre Erwerbstätigkeit in reduziertem Umfang.

Fürth. Zum Muttertag am 12. Mai zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus 2023 einen Anstieg der Erwerbsbeteiligung von Müttern im Alter von 20 bis 49 Jahren in den letzten zehn Jahren. Insbesondere bei Müttern, deren jüngstes Kind unter drei Jahre alt ist, zeigt sich im Zehn-Jahres-Vergleich eine Zunahme der Erwerbstätigenquote von 53 auf 67 Prozent. Im Jahr 2013 zählt fast die Hälfte der Mütter mit Kindern unter drei Jahren zur Gruppe der  Nichterwerbspersonen (45 Prozent), wohingegen im Jahr 2023 noch ein Drittel (32 Prozent) zu dieser Gruppe gehört. Dabei sind Nichterwerbspersonen weder erwerbstätig noch auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit.

Häufiger erwerbstätig heißt für Mütter meist in Teilzeit beschäftigt
Die gestiegene Erwerbstätigkeit von Müttern mit einem Kind unter drei Jahren geht mit steigender Teilzeitbeschäftigung einher. Im Jahr 2013 waren noch 60 Prozent der realisiert erwerbstätigen Mütter in Teilzeit erwerbstätig, im Jahr 2023 sind es 80 Prozent. Bei der realisierten Erwerbstätigkeit werden Personen nicht als erwerbstätig gezählt, die ihre Beschäftigung aufgrund von Elternzeit oder Mutterschutz unterbrechen1.

Wenig überraschend: Mütter nennen die Betreuung von Kindern als Hauptgrund für ihre reduzierte Arbeitszeit. 86 Prozent der Mütter mit einem Kind unter drei Jahren, die 2023 in abhängiger Beschäftigung arbeiten – also nicht selbstständig sind –, begründen ihre Teilzeitbeschäftigung mit der Kinderbetreuung.

27 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten betreut
Im Jahr 2023 werden für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Bayern Betreuungsangebote wahrgenommen. Dabei bezieht sich im Mikrozensus die Betreuungssituation auf die zwölf Monate vor der Berichtswoche. Mit 27 Prozent werden dabei Kindertagesstätten, also Kindergärten und Kinderkrippen, als am häufigsten beanspruchte Betreuungsart angegeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich bestätigen auch die vom Bayerischen Landesamt für Statistik erhobenen Daten zu Kindertageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege die Bedeutung der Kindetagesbetreuung. Danach ist der Anteil betreuter Kinder unter drei Jahren je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe zum Stichtag 1. März eines jeden Jahres gestiegen. Während 2013 die Betreuungsquote von unter Dreijährigen 25 Prozent betrug, steigt sie bis zum Jahr 2023 auf 32 Prozent.

Mütter in ländlichen Regionen häufiger in Teilzeit beschäftigt
Laut der Mikrozensus-Erhebung 2023 arbeiten realisiert erwerbstätige Mütter im Alter von 20 bis 49 Jahren mit minderjährigen Kindern in ländlich geprägten Regionen mit 78 Prozent deutlich häufiger in Teilzeit als in urbanen Gebieten (68 Prozent). In den Regierungsbezirken Niederbayern und in der Oberpfalz fällt die Teilzeitquote mit 81 bzw. 80 Prozent am höchsten aus, gefolgt von Schwaben (79 Prozent) sowie Ober- und Unterfranken (78 bzw. 77 Prozent). Am niedrigsten ist die Teilzeitquote mit 71 Prozent in Oberbayern und Mittelfranken. Laut den Angaben der Befragten ist die Kinderbetreuung in ländlichen Gebieten öfter der ausschlaggebende Grund für die Teilzeittätigkeit als in dicht besiedelten Regionen (74 gegenüber 68 Prozent). Auch die Betreuungsquote in Kindertageseinrichtungen bzw. öffentlich geförderter Kindertagespflege liegt in Niederbayern, der Oberpfalz und Schwaben unterhalb des bayerischen Durchschnitts.

Hinweise:
1Realisierte Erwerbstätigkeit: „Um das Vereinbarkeitsarrangement von Familie und Beruf angemessen zu erfassen, wird mit der realisierten Erwerbstätigkeit […] lediglich eine Teilmenge der erwerbstätigen Personen gemäß ILO Konzept selektiert. Dabei gelten nur solche Personen in diesem Kontext als erwerbstätig, die ihre Erwerbsarbeit nicht aufgrund eines familiären Vereinbarkeitsarrangements [(Mutterschutz oder Elternzeit) unterbrochen haben.“
(Quelle: https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2018/01/realisierte-erwerbstaetigkeit-012018.pdf?__blob=publicationFile)


Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen in der Methodik des Mikrozensus auch vor allem im Hinblick zu den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 und der Corona-Krise sind auf der Themenseite zum Mikrozensus verfügbar unter: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020