Hochschulen
Der Bereich Hochschulen umfasst den Teil des Bildungssystems, an dem die akademische Ausbildung vermittelt wird. Angesichts des steigenden Bedarfs an hoch qualifiziertem Personal in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung gewinnen die Daten der Hochschulstatistik für die Bildungs- und Hochschulplanung zunehmend an Bedeutung. Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen daher auf nationaler Ebene insbesondere die für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständigen Landes- und Bundesbehörden, die mit Bildung befassten Forschungsinstitute, die Berufsverbände, die privatwirtschaftlichen Untenehmen sowie die Hochschulen selbst. Angesichts des weltweiten Wettbewerbs um die „klügsten Köpfe“ werden die Daten der Hochschulstatistik auf internationaler Ebene vor allem von OECD und Eurostat für Vergleichs- und Forschungszwecke benötigt.
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Zu den Hochschulen zählen die staatlichen und privaten Universitäten, die philosophisch-theologischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die Verwaltungsfachhochschulen. Für die Hochschulstatistik werden von diesen Einrichtungen zu jedem Semester Angaben über die Studienfächer und angestrebten Abschlüsse ihrer Studierenden und Studienanfänger sowie zu den Prüfungsergebnissen ihrer Absolventen erfragt. Darüber hinaus melden sie im jährlichen Turnus Zahlen zu Gasthörern, Promotionen, Habilitationen, haupt- und nebenberuflichem Personal sowie Finanzen. Die Daten gewinnen die Hochschulen aus Verwaltungsunterlagen, die sie für ihre eigenen administrativen Zwecke benötigen. Die gesetzliche Grundlage für die Hochschulstatistik ist das Hochschulstatistikgesetz (HStatG) von 2. November 1990 in der jeweils aktuellsten Fassung.
Studierende
Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte/eingeschriebene Personen, ohne Beurlaubte, Studienkollegiaten und Gasthörer.
Statistische Daten
- Statistik der Studenten
- Studierende im Wintersemester 2024/25 - Ergebnisse der 2. Schnellmeldung
- Studierende im Wintersemester 2023/24
- Studierende im Wintersemester 2023/24 und Studienjahr 2023
- Ausländische Studierende im Wintersemester 2023/24
- Ausländische Studierende seit dem Wintersemester 2016/17
- Studierende an den bayerischen Hochschulen
statistische Berichte
B3120C Studierende an Hochschulen - Wintersemester Endgültige Ergebnisse
B3121C Studierende an Hochschulen - Wintersemester Erg. der Schnellmeldung
Prüfungen
Die Statistik der Hochschulprüfungen wird am 31. Januar und am 31. Juli für das jeweilige Semester (Wintersemester/Sommersemester) erhoben und umfasst die in Bayern abgelegten akademischen Prüfungen, die ein Hochschulstudium abschließen.
statistische Berichte
B3320C Prüfungen an den Hochschulen im Prüfungsjahr Wintersemester und Sommersemester Ausgewählte Strukturdaten zur Prüfungsstatistik
Personal
Die Erhebung des Hochschulpersonals auf der Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes wird jährlich zum 1. Dezember durchgeführt. Erfasst wird das zum Stichtag an der Hochschule tätige haupt- und nebenberufliche Personal, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht.
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Entsprechend der Differenzierung nach den Aufgaben in der Hochschule, gibt es vier Hauptgruppen:
- das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal, Professoren, Dozenten und Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- das nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal: Gastprofessoren, Emeriti, Lehrbeauftragte (einschließlich Honorarprofessoren, Privatdozenten, außerplanmäßige Professoren) und wissenschaftliche Hilfskräfte (einschließlich Tutoren und studentische Hilfskräfte)
- das hauptberuflich tätige nichtwissenschaftliche Personal: Verwaltungspersonal, Bibliothekspersonal, technisches Personal, sonstiges Personal, Auszubildende, Praktikanten, Pflegepersonal an den Hochschulkliniken
- das nebenberuflich tätige nichtwissenschaftliche Personal: sonstige Hilfskräfte Grundsätzlich werden nur Personen erfasst, deren Tätigkeit mindestens die Dauer eines Semesters
statistische Berichte
B3410C Personalbestand an den Hochschulen
Promovierende
In dieser Statistik werden alle Personen ausgewiesen, die von einer Hochschule eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/-in erhalten haben und damit an der Hochschule als Promovierende registriert sind. Die Erhebung wird jährlich im Januar zum Stichtag 1. Dezember (Vorjahr) durchgeführt.
statistische Berichte
Habilitationen
Die jährliche Erhebung der Habilitationen (zum 1. März), die keine akademische Prüfungen im Sinne des Hochschulrechts darstellen, dient nach Art. 65 des Bayerischen Hochschulgesetzes "der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zum Professor oder zur Professorin in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten (Lehrbefähigung)".
statistische Berichte
B3430C Habilitationen in Bayern im Jahr
Gasthörer
Die Statistik der Gasthörer wird am 15. Januar zum Stichtag 31. Dezember für das Wintersemester jährlich erhoben. Gasthörer (auch ”Gaststudierende”) sind Teilnehmende an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die nicht an der lehrenden Hochschule immatrikuliert sind. Für die Gasthörerstatistik werden die Angaben (Alter, Geschlecht, besuchte Hochschule, Staatsangehörigkeit und Fachrichtung) nach § 3 Abs. 2 HStatG erhoben.
statistische Berichte
B3130C Gasthörer an den Hochschulen - Wintersemester
Deutschlandstipendium
In dieser Statistik werden die Daten von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie von Mittelgebern pro Kalenderjahr erhoben. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind die nach dem nationalen Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) in einem Berichtsjahr geförderten Studierenden. Mittelgeber sind die privaten Mittelgeber, von denen die Hochschulen im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms Mittel eingeworben haben.
statistische Berichte
K9300C Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium)
Lehrerausbildung
Die Statistik der Lehrerausbildung wird am 10. Januar bzw. 31. März zum Stichtag 15. November bzw. 01. März jährlich erhoben. Diese Statistik umfasst den Vorbereitungsdienst, die fachwissenschaftliche Ausbildung an einer Hochschule und dazugehörige Hochschulprüfungen für Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen sowie für das Lehramt für Sonderpädagogik. Zudem werden auch die Lehrgänge zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern erfasst.
statistische Berichte
B3201C Lehrerausbildung Teil 1: Vorbereitungsdienst sowie Fach- und Förderlehrerausbildung
B3202C Lehrerausbildung Teil 2: Fachwissenschaftliche Ausbildung im Studienjahr
B3203C Lehrerausbildung Teil 3: Fachwissenschaftliche Prüfungen im Prüfungsjahr
Hochschulräte
In der Statistik der Hochschulräte wird jährlich die Anzahl der Mitglieder von Hochschulräten nach Geschlecht (auch Universitätsräten, Kuratorien, Stiftungsräten oder Aufsichtsräten) zum 1. Dezember ab dem Berichtsjahr 2017 erhoben. Auskunftspflichtig sind die Hochschulleitungen.
Hochschulfinanzen
Bei der jährlichen Erhebung der Hochschulfinanzen handelt es sich um eine Totalerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten der Hochschulen und Hochschulkliniken bzw. der Stellen, die diese Mittel bewirtschaften. Erfasst werden von allen staatlichen und nicht-staatlichen (privaten) Hochschulen aufgrund von § 3 Abs. 1 Nr. 6 HStatG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 d FPStatG die Ausgaben und Einnahmen bzw. die Aufwendungen, Erträge und Investitionen einschließlich der auf Verwahrkonten bewirtschafteten Drittmittel. Die Finanzdaten sind nach Arten sowie nach Lehr- und Forschungsbereichen zu gliedern, die Drittmittel zusätzlich nach Drittmittelgebern darzustellen