Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bayerischen Landesamts für Statistik

§ 1 Geltungsbereich
(1) Nachstehende Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen -auch für unentgeltliche- des Bayerischen Landesamts für Statistik (Landesamt). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
(2) Mit der Bestellung erkennt der Käufer nachstehende Geschäftsbedingungen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.


§ 2 Bestellung, Vertragsschluss
(1) Veröffentlichungen sind beim Vertrieb erhältlich. Sie können schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) bestellt werden. Kundenspezifische Auswertungen werden beim Auskunftsdienst angefordert.
(2) Kontakt für Bestellungen: 

Vertrieb
Bayerisches Landesamt für Statistik
Dienststelle Fürth – Vertrieb –
Nürnberger Straße 95
90762 Fürth


Tel.: +49 (0)911 98208-6311
Fax: +49 (0)911 98208-6638


E-Mail: vertrieb@statistik.bayern.de
Internet: www.statistik.bayern.de

Auskunftsdienst 
Bayerisches Landesamt für Statistik
Dienststelle Fürth – Auskunftsdienst –
Nürnberger Straße 95
90762 Fürth


Tel.: +49 (0)911 98208-6563 
Fax: +49 (0)911 98208-6573


E-Mail: info@statistik.bayern.de
Internet: www.statistik.bayern.de

(3) Im Falle der Bestellung von Veröffentlichungen gibt der Käufer ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den im Veröffentlichungsverzeichnis oder in der Verbundver-
öffentlichung Regionalstatistischer Datenkatalog genannten Konditionen ab.         
Die Annahme erfolgt durch Versand einer Auftragsbestätigung seitens des Landesamts. 
(4) Im Falle der Bestellung von kundenspezifischen Auswertungen stellt die Anfrage des Käufers zunächst die unverbindliche Aufforderung zum Vertragsschluss dar. Das Landesamt unterbreitet anschließend unter Nennung der wesentlichen Vertragseigenschaften ein bindendes Angebot, das vom Käufer anschließend angenommen wird. 
(5) Vertragspartner ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt. 


§ 3 Lieferung, Preise
(1) Der Versand von Veröffentlichungen sowie die Lieferung von Dateien erfolgen grundsätzlich gegen Rechnung und auf Gefahr des Käufers an die von ihm angegebene Lieferadresse. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Veröffentlichungen, die vorrätig sind, werden in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen versandt. Falls die bestellte Ware nicht lieferbar ist, wird der Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichtet.
(2) Die Preise können dem Veröffentlichungsverzeichnis sowie der Verbundveröffentlichung Regionalstatistischer Datenkatalog entnommen oder für kundenspezifische Auswertungen beim Auskunftsdienst erfragt werden. Preisänderungen bleiben bei Änderung des Produkts vorbehalten.
(3) Bei kundenspezifischen Auswertungen wird der für Beratung, Datenzusammenstellung und -analyse anfallende Aufwand als aufwandsbezogenes Entgelt berechnet. Hierzu erfolgt eine Kalkulation mit verbindlichem Kostenvoranschlag und Lieferterminvereinbarung. 
(4) Kosten für Porto und Versandkosten werden zusätzlich berechnet (Großbrief bis 500 g: 1,50 € / Paket: 4,50 € / individuelle Absprache mit Kunden bei Sonderformaten wie Kartenrollen). Die Leistungen des Landeamts unterliegen nicht der Umsatz- und Mehrwertsteuerpflicht. 


§ 4 Abonnements
(1) Regelmäßig erscheinende Standardprodukte (nicht online kostenlos beziehbare Dateien) können zum laufenden Bezug als Abonnement bestellt werden. Dies bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für kundenspezifische Auswertungen periodischer Statistiken.
(2) Bei einem Abonnement von Produkten mit unterjähriger Erscheinungsfolge wird bei Bezug eines vollständigen Jahrgangs der ermäßigte Jahresabonnementpreis berechnet. Abonnements auf unterjährig erscheinende Veröffentlichungen werden in der Regel einmal jährlich in Rechnung gestellt. Abonnements von jährlich, mehrjährig oder unregelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen werden sofort, d.h. mit der Lieferung der ersten Veröffentlichung im Kalenderjahr abgerechnet. Auftragsarbeiten werden im Anschluss an die letzte zu einem Berichtsjahr gehörende Lieferung abgerechnet. Bei Preisänderungen im Rahmen eines bestehenden Abonnements wird der Käufer hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. 
(3) Das Abonnement läuft ab dem im Bestätigungsschreiben genannten Zeitpunkt auf unbestimmte Zeit, sofern keine abweichenden, schriftlichen Regelungen getroffen wurden. Das Abonnement kann von den Vertragspartnern jeweils zum Monatsende für den folgenden Monat schriftlich gekündigt werden.


§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
(1) Der Rechnungsbetrag ist auf das auf der Rechnung angegebene Konto der Staatsoberkasse Bayern in Landshut mit Angabe des Buchungskennzeichens zu überweisen. Die Bezahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 bzw. 2 BGB und ggf. Mahnkosten sowie ein weitergehender Verzugsschaden geltend gemacht.
(2) Für Gemeinschaftsveröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gelten Sonderregelungen.    


§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Freistaates Bayern.


§ 7 Widerrufsrecht 
(1) Der Käufer hat die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch Rücksendung der Ware. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Kosten für die Rücksendung der Ware hat bis zu einem Bestellwert von 40,00 € der Käufer selbst zu tragen. 
Die schriftliche Erklärung und/oder die Rücksendung der Waren haben zu erfolgen an das Bayerisches Landesamt für Statistik, Dienststelle Fürth – Vertrieb –, Nürnberger Straße 95, 90762 Fürth.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Datenträgern, die vom Käufer entsiegelt worden sind, bei Leistungen, die online übermittelt worden sind (sog. Dateiausgaben) sowie ferner nicht bei kundenspezifischen Auswertungen.


§ 8 Mängelgewährleistung, Haftung
(1) Liegt ein vom Landesamt zu vertretender Mangel der Sache vor, kann der Käufer als Nacherfüllung wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach den gesetzlichen Vorgaben, §§ 434 ff. BGB verlangen. Ist das Landesamt zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die das Landesamt zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.
(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Das Landesamt haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet das Landesamt nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die Haftung des Landesamts ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern das Landesamt fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
(4) Die Mängelgewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Lieferung der Sache.


§ 9 Nachdruck, Vervielfältigung, Weiterverbreitung
(1) Alle Veröffentlichungen des Landesamts sind Werke, Bearbeitungen, Sammel- oder Datenbankwerke oder Datenbanken im Sinne des Urheberrechtsgesetz und mithin urheberrechtlich geschützt.
(2) Vervielfältigung und Weiterverbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe ist gestattet. Die Namensnennung des Landesamts als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik“ - www.statistik.bayern.de.
(3) Die Weiterverbreitung von Adressen bzw. Adressenlisten und Verzeichnissen in elektronischer Form sowie in gebundenen Veröffentlichungen ist untersagt.
(4) Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.


§ 10 Datenschutz und Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO
(1) Zum Zwecke der Abwicklung der Bestellung einschließlich Rechnungslegung, Kontrolle der Zahlungseingänge, ggf. Durchführung von Mahnverfahren sowie zu Kundeninformationszwecken erhebt, nutzt und verarbeitet das Landesamt personenbezogene Daten des Käufers (Name, Vorname, evtl. Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einer Institution, Liefer- und ggf. abweichende Rechnungsanschrift bzw. Anschrift des Unternehmens oder der Institution, ggf. Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse, Kundennummer, Anzahl und Kosten der bestellten Produkte und Kopien von Bestelldateien, mit denen eine Bestellung des Käufers durchgeführt worden ist). Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Zahlungsabwicklung der Staatsoberkasse Bayern in Landshut übermittelt. Für den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung werden die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten dem zuständigen Fiskalat am Landesamt für Finanzen übermittelt. Eine Weitergabe an andere Stellen ist ausgeschlossen. Ihre Daten werden nach der Erhebung aus haushaltsrechtlichen Gründen fünf Jahre gespeichert.
(2) Mit einer Bestellung stimmt der Käufer der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Auf Verlangen erhält der Käufer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Der Käufer kann die Einwilligung in die Verarbeitung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
(3) Informationen zum Datenschutz in der amtlichen Statistik sowie zur Datenschutzerklärung des Landesamts sind abrufbar unter www.statistik.bayern.de/datenschutz.


§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Fürth vereinbart.


§ 12 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 01.04.2021