Durchführung

Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Volksentscheiden in Bayern sind:

  • der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
  • die Abstimmungsleiter und Abstimmungsausschüsse für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Gemeinde,
  • die Wahlvorsteher und Wahlvorstände für jeden (Brief-)Wahlbezirk.

Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.

Wahlausschüsse und -vorstände


Nachfolgend finden Sie die Informationen des Innenministeriums für Wahlorgane und Gemeinden in Form von Rundschreiben, Wahlanweisungen und Vordrucken.

An dieser Stelle werden zu aktuellen Volksentscheiden die Informationen des Innenministeriums für Wahlorgane und Gemeinden veröffentlicht.