Pflege
Die Statistik – geregelt in der Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV) – umfasst ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie die Empfänger von Pflegegeld.
Pflegeeinrichtungen und Pflegegeldempfänger
Bei den Pflegeeinrichtungen handelt es sich um Pflege- und Betreuungsdienste, sowie um teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Pflegeversicherungsgesetz – SGB XI besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen).
Einrichtungen für ältere Menschen
In Bayern wird seit 1995 die Landesstatistik „Einrichtungen für ältere Menschen“ (vormals: „Heime der Altenhilfe“) durchgeführt. Die Daten werden im zweijährigen Turnus erhoben. Die Statistik wird laufend inhaltlich überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bei der Statistik handelt es sich um eine freiwillige Erhebung. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem Statistischen Bericht, die Adressen der Einrichtungen sowie Eckzahlen in einem eigenen Verzeichnis veröffentlicht.
Einrichtungen und betreute Wohnformen für volljährige Menschen mit Behinderung
Die Statistik wurde erstmals im Juli 1996 durchgeführt. Die Daten werden im zweijährigen Turnus erhoben. Bei der Statistik handelt es sich um eine freiwillige Erhebung. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem Statistischen Bericht, die Adressen der Einrichtungen sowie Eckzahlen in einem eigenen Verzeichnis veröffentlicht.