Bevölkerungsstand

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag wird die Zahl der Bevölkerung insgesamt sowie der deutschen und der nichtdeutschen Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Familienstand und Wohnort festgestellt.

Die Bevölkerungsfortschreibung erfolgt nach § 5 Abs. 1 des zum 01.01.2014 in Kraft getretenen Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG) vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09. Juni 2021 (BGBl. I S. 1649) geändert worden ist.

Mit dem Bevölkerungsstatistischen Quartalsbericht reagiert das Bayerische Landesamt für Statistik auf den erhöhten Informationsbedarf nach aktuellen Bevölkerungsdaten. Er bietet unterjährige Daten des laufenden Jahres sowie ergänzend zu den sonstigen  Berichtsserien einen schnellen Überblick über die wichtigsten bevölkerungsstatistischen Merkmale für den Freistaat sowie für die kreisfreien Städte und Landkreise Bayerns. Neben nach Kalenderwochen und Monaten differenzierten Daten zu Einwohnerzahlen, Sterbefällen, Geburten, Eheschließungen und Wanderungen des laufenden Kalenderjahres werden auch Vergleichsdaten aus den Vorjahren bereitgestellt, so dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf einzelne Bereiche der Bevölkerungsstatistik untersucht werden können.

Zu beachten ist, dass die Daten des laufenden Berichtsjahres bis zum Jahresabschluss – der in der Regel im Juni des Folgejahres vorgenommen wird – teilweise als vorläufig anzusehen sind, da sie sich infolge von Nachmeldungen oder Korrekturen der meldenden Behörden noch geringfügig ändern können.

Der Bevölkerungsstatistische Quartalsbericht wird vierteljährig als pdf-Dokument veröffentlicht. In der GENESIS-Datenbank werden die Daten bereits direkt nach Abschluss der einzelnen Monate in der amtlichen Statistik aktualisiert.


Der vom Statistischen Landesamt festgestellte Bevölkerungsstand stellt die amtliche Einwohnerzahl dar. Sie wird für alle bayrischen Gemeinden bestimmt und diesen regelmäßig mitgeteilt. Als Einwohner werden dabei alle Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gezählt.

Die amtliche Einwohnerzahl bildet die Grundlage für allgemeine Planungsaufgaben und ist maßgebliche Grundlage im Rahmen der Ausführung vieler Bundes- und Landesgesetze. Beispielsweise bilden die Einwohnerzahlen die Grundlage für die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, für den Länderfinanzausgleich oder auch die Einteilung der Wahlkreise und Größe der Wahlbezirke.

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statistische Berichte

A1200C Einwohnerzahlen der Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke

A1210C Einwohnerzahlen der Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke, Basis: Zensus 2011


Bei der Altersstruktur handelt es sich um die Verteilung der Bevölkerung nach Gebietseinheiten und Altersjahren jeweils zum Stichtag 31.12. eines Jahres. Grafisch lässt sich diese Verteilung bspw. als Alterspyramide getrennt nach dem Geschlecht darstellen. Bei der Veröffentlichung von Bevölkerungszahlen auf Gemeinde- oder Kreisebene werden die Einwohner in Altersgruppen zusammengefasst. Das Statistische Landesamt veröffentlicht Bevölkerungszahlen, bei denen das Merkmal Einzelaltersjahr bzw. Altersgruppe mit anderen Merkmalen, wie Geschlecht und/oder Nationalität kombiniert ist.

statistische Berichte

A1300C Altersstruktur der Bevölkerung Bayerns

A1310C Bevölkerung in den Gemeinden nach Altersgruppen und Geschlecht


Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht auch Ergebnisse über die ausländische Bevölkerung in Bayern nach der Staatsangehörigkeit auf Bundeslandebene. Als Basis dient dazu die amtliche Bevölkerungsfortschreibung.

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Statistische Berichte

A1500C Ausländische Bevölkerung - Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung