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Wahldurchführung

Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Bezirkstagswahlen in Bayern sind:

  • der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
  • die Wahlkreisleiter und Wahlkreisausschüsse für jeden Wahlkreis (Bezirk) in Bayern,
  • die Stimmkreisleiter und Stimmkreisausschüsse für jeden Stimmkreis innerhalb der Wahlkreise,
  • die Wahlvorsteher und Wahlvorstände für jeden (Brief-)Wahlbezirk innerhalb der Stimmkreise.

Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.