Wahldurchführung
Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Bezirkstagswahlen in Bayern sind:
- der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
- die Wahlkreisleiter und Wahlkreisausschüsse für jeden Wahlkreis (Bezirk) in Bayern,
- die Stimmkreisleiter und Stimmkreisausschüsse für jeden Stimmkreis innerhalb der Wahlkreise,
- die Wahlvorsteher und Wahlvorstände für jeden (Brief-)Wahlbezirk innerhalb der Stimmkreise.
Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.
Zum Thema
Wahlausschüsse und -vorstände
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Die Wahlausschüsse und Wahlvorstände, die insbesondere für die Feststellung der Wahlergebnisse zuständig sind, verhandeln, beraten und entscheiden in öffentlicher Sitzung. Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist jeder Stimmberechtigte verpflichtet, wenn er dazu berufen wird. Näheres regeln das Bezirkswahlgesetz in Verbindung mit Landeswahlgesetz und -wahlordnung. Für die Gewinnung und Berufung der Wahlvorstände ist die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig.
Informationen des Innenministeriums
Vordrucke für Gemeinden/Verwaltungsgemeinschaften
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(G2) Beurkundung Abschluss Wählerverzeichnis (LWO Anlage 2)
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(G3) Bekanntmachung auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (LWO Anlage 1)
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(G5) Wahlbekanntmachung (LWO Anlage 15)
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(G7) Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge
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(G9) Nachweis über die Ausstattung des Wahlvorstands
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(G9a) Nachweis über die Ausstattung des Briefwahlvorstands
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(V9 Bz/T9 Bz) Wahlvordruck Bezirkswahl
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(V3 Bz/Gde) Erste Schnellmeldung Bezirkswahl