Wahldurchführung
Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Bezirkstagswahlen in Bayern sind:
- der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
- die Wahlkreisleiter und Wahlkreisausschüsse für jeden Wahlkreis (Bezirk) in Bayern,
- die Stimmkreisleiter und Stimmkreisausschüsse für jeden Stimmkreis innerhalb der Wahlkreise,
- die Wahlvorsteher und Wahlvorstände für jeden (Brief-)Wahlbezirk innerhalb der Stimmkreise.
Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.