Erwerbstätigkeit

Beschäftigungsstatistik

Die Beschäftigungsstatistik beruht auf dem integrierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-/Renten- und Pflegeversicherung) und zur Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Verfahren verlangt von den Arbeitgebern für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer („Beschäftigte“) einheitliche und automationsgerechte Meldungen über demografische, erwerbsstatistische und sozialversicherungsrechtliche Tatbestände.

▸ mehr

statistische Berichte

A6501C Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Bayern Teil I der Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit

A6502C Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in den Gemeinden am 30. Juni Teil II der Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit

A6C00C Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Bayern (Pendler) Teil III der Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik

A6600C Erwerbstätige am Arbeitsort in den kreisfreien Städten und Landkreisen, Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder


Pendlerrechnung der Länder

Die Pendlerrechnung der Länder stellt potenzielle Pendelbewegungen auf Gemeindeebene für Gesamtdeutschland dar. Neben den Pendelverflechtungen sind weitere Angaben zu Pendlern nach Alter, Arbeitszeit, Wirtschaftsbereiche und Stellung im Beruf online abrufbar.


325 2022 42 A Pendleratlas Nbg Fü

 

 

 

 

 

 

 

 

Demo-Video zum Pendleratlas

▸mehr


Arbeitslose

Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeitslose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

▸ mehr