Erwerbstätigkeit
Beschäftigungsstatistik
Die Beschäftigungsstatistik beruht auf dem integrierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-/Renten- und Pflegeversicherung) und zur Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Verfahren verlangt von den Arbeitgebern für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer („Beschäftigte“) einheitliche und automationsgerechte Meldungen über demografische, erwerbsstatistische und sozialversicherungsrechtliche Tatbestände.
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Die maschinelle Verarbeitung der anfallenden Meldungen ermöglicht sowohl Auswertungen zur kurzfristigen, laufenden Arbeitsmarkt- und Konjunkturbeobachtung als auch weitergehende Strukturanalysen und -vergleiche in größeren Zeitabständen.
Die Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Zudem führte die Bundesagentur für Arbeit im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, welche eine Erweiterung des Definitionskreises der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zur Folge hatte.
Wirtschaftliche Gliederung
Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäftigten erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebs (örtliche Einheit) entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Diese Systematik basiert auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2), die in den Mitgliedsstaaten der EU verbindlich als Standardklassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten vorgeschrieben wurde.
Pendler
Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden sowohl am Arbeitsort als auch am Wohnort nachgewiesen. Als Arbeitsort gilt die Gemeinde, in der der Betrieb angesiedelt ist, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Zuordnung zum Wohnort richtet sich nach dem dem Arbeitgeber gegenüber gemeldeten Wohnort. Beschäftigte, die nicht am angegebenen Wohnort arbeiten, werden in der Ergebnisdarstellung als „Auspendler", Beschäftigte, die nicht am Arbeitsort wohnen bzw. gemeldet sind, als „Einpendler" bezeichnet. Aus Sicht des Arbeitsortes ist der „Pendlersaldo" positiv oder negativ, je nachdem, ob die Zahl der „Einpendler" die der „Auspendler" übersteigt oder nicht. Personen ohne Angabe zum Wohnort bzw. zum Arbeitsort werden seit 2014 bei der Berechnung des Pendlersaldos (Einpendler abzüglich Auspendler) ausgeklammert.
statistische Berichte
A6501C Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Bayern Teil I der Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
A6502C Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in den Gemeinden am 30. Juni Teil II der Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
A6C00C Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Bayern (Pendler) Teil III der Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik
Pendlerrechnung der Länder
Die Pendlerrechnung der Länder stellt potenzielle Pendelbewegungen auf Gemeindeebene für Gesamtdeutschland dar. Neben den Pendelverflechtungen sind weitere Angaben zu Pendlern nach Alter, Arbeitszeit, Wirtschaftsbereiche und Stellung im Beruf online abrufbar.
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Quellen
Für die Ergebnisdarstellung im Rahmen der Pendlerrechnung der Länder werden verschiedene Datenquellen miteinander verknüpft. Aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit fließen die Daten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten in die Pendlerrechnung der Länder. Daten zu Beamtinnen und Beamten sind der Personalstandstatistik des Bundes und der Länder entnommen. Die Zahlen zu Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen stammen aus dem Mikrozensus.
Pendler
Im Sinne der Pendlerrechnung der Länder sind Pendler alle Erwerbstätigen, denen ein Pendelweg zur Ausübung der Haupterwerbstätigkeit zugewiesen werden kann. Die Pendlerrechnung der Länder basiert auf Auswertungen von Angaben zu Wohn- und Arbeitsort und stellt die „potenzielle“ Mobilität dar. Der Weg vom Wohn- zum Arbeitsort muss nicht zwangsläufig täglich, sondern könnte beispielsweise an einzelnen Wochentagen oder nur wochenweise zurückgelegt werden (siehe hierzu auch den Qualitätsbericht). Einpendler sind Personen mit Arbeitsort innerhalb, aber Wohnort außerhalb der betrachteten Gebietseinheit. Auspendler sind Personen mit Arbeitsort außerhalb, aber Wohnort innerhalb der betrachteten Gebietseinheit. Innerörtliche Pendler sind Personen mit Arbeits- und Wohnort in der betrachteten Gebietseinheit.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Pendlerrechnung der Länder ermittelt Ergebnisse zum Stichtag 30.06. eines Jahres. Zu diesem Tag werden die Ausgangsdaten aus den benötigten Fachstatistiken herangezogen, mit Ausnahme der Informationen zu den Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen sowie der Pendler in das Ausland. Diese Daten stammen aus dem Mikrozensus bzw. der Arbeitskräfteerhebung und sind als Jahresdurchschnittswerte nicht stichtagsbezogen. Die Darstellung der Gebietseinheiten erfolgt ebenso zum 30.06. des jeweiligen Berichtsjahres.
Bei Fragen zur Pendlerrechnung der Länder wenden Sie sich bitte an:
Arbeitslose
Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeitslose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
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Arbeitslosenquoten
Arbeitslosenquoten können sich auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen oder auf alle zivilen Erwerbspersonen beziehen.
Abhängige zivile Erwerbspersonen (abh. ziv. EP) sind die Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ausschließlich geringfügig Beschäftigten, Personen in Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandvariante), Beamten, auspendelnden Grenzarbeitnehmern und Arbeitslosen.
Alle zivilen Erwerbspersonen (alle ziv. EP) sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbspersonen sowie den Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen.