Wahldurchführung

Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung der Europawahl in Bayern sind:

  • die Bundeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss für das Bundesgebiet,
  • der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
  • ein Kreis- bzw. Stadtwahlleiter und ein Kreis- bzw. Stadtwahlausschuss für jeden Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt
  • die Wahlvorsteher und Wahlvorstände für jeden (Brief-)Wahlbezirk.

Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.

ZUM THEMA

Wahlausschüsse und -vorstände

Nachfolgend finden Sie die Informationen für Wahlorgane und Gemeinden in Form von Rundschreiben, Wahlanweisungen und Vordrucken.

Informationen des StMI

Vordrucke