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Durchführung

Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Volksbegehren in Bayern sind:

Der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern.

Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften zentrale Aufgaben bei der Durchführung vor Ort.


Nachfolgend finden Sie die Informationen des Innenministeriums für Wahlorgane und Gemeinden in Form von Rundschreiben, Wahlanweisungen und Vordrucken.