Gebäude- und Wohnungszählung

Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten den Wohnungsbestand und die Wohnsituation der Bevölkerung zu erheben. Da es in Deutschland hierzu kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen mit Wohnraum befragt.

Die Ergebnisse aus der Gebäude- und Wohnungszählung - kurz GWZ - dienen insbesondere für wohnungspolitische und raumplanerische Maßnahmen als wichtige Entscheidungsgrundlage auf europäischer Ebene, für Bund, Länder und Kommunen.

Die Befragungen der (Privat-) Eigentümerinnen und Eigentümern beim Zensus 2022 sind seit dem 15. Januar 2023 erfolgreich abgeschlossen. Die Erfassung von weiteren Meldungen ist nicht mehr möglich.

Wir bedanken uns bei allen teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern.

Wer wurde befragt?

Was wurde bei der GWZ 2022 abgefragt?

Musterfragebogen zur GWZ Haupterhebung (siehe Bildergalerie)


Haben Sie Fragen?
Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie ein Kontaktformular finden Sie unter:
https://www.zensus2022.de/kontakt


Für Großeigentümer und Wohnungsunternehmen

Unter dem Begriff Großeigentümer werden alle in der Wohnungswirtschaft tätigen Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie kommunale und kirchliche Wohnungsgesellschaften zusammengefasst, die größere (>50) Bestände an Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen im Eigentum haben bzw. verwalten. Großeigentümer haben die Möglichkeit alle abgefragten Wohnungsmerkmale gesammelt in einer Datei zu übermitteln.

Bereits abgeschlossene Vorarbeiten des Großeigentümerverfahrens

Datenlieferung ab Mai 2022