Wahldurchführung
Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Landtagswahlen in Bayern sind:
- der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
- die Wahlkreisleiter und Wahlkreisausschüsse für jeden Wahlkreis (=Regierungsbezirk) in Bayern,
- die Stimmkreisleiter und Stimmkreisausschüsse für jeden Stimmkreis innerhalb der Wahlkreise,
- die Wahlvorsteher und Wahlvorstände für jeden (Brief-)Stimmbezirk innerhalb der Stimmkreise.
Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.
Nachfolgend finden Sie die Informationen des Innenministeriums für Wahlorgane und Gemeinden in Form von Rundschreiben, Wahlanweisungen und Vordrucken.