Wahldurchführung

Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Landtagswahlen in Bayern sind:

  • der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
  • die Wahlkreisleiter und Wahlkreisausschüsse für jeden Wahlkreis (=Regierungsbezirk) in Bayern,
  • die Stimmkreisleiter und Stimmkreisausschüsse für jeden Stimmkreis innerhalb der Wahlkreise,
  • die Wahlvorsteher und Wahlvorstände für jeden (Brief-)Stimmbezirk innerhalb der Stimmkreise.

Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.

Zum Thema

Wahlausschüsse und -vorstände


Nachfolgend finden Sie die Informationen des Innenministeriums für Wahlorgane und Gemeinden in Form von Rundschreiben, Wahlanweisungen und Vordrucken.

Informationen des STMI