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Code of Practice: Verhaltenskodex für europäische Statistiken

Der Verhaltenskodex bildet die Grundlage für das Qualitätsmanagement des Landesamts. Er besteht aus 15 Grundsätzen zum institutionellen Rahmen sowie zu den statistischen Prozessen und Produkten:

  • Grundsatz 1: Fachliche Unabhängigkeit
  • Grundsatz 1a: Koordinierung und Zusammenarbeit
  • Grundsatz 2: Mandat für Datenerhebung und Datenzugang
  • Grundsatz 3: Angemessene Ressourcen
  • Grundsatz 4: Verpflichtung zur Qualität
  • Grundsatz 5: Statistische Geheimhaltung und Datenschutz
  • Grundsatz 6: Unparteilichkeit und Objektivität
  • Grundsatz 7: Solide Methodik
  • Grundsatz 8: Geeignete statistische Verfahren
  • Grundsatz 9: Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Auskunftgebenden (Respondenten)
  • Grundsatz 10: Wirtschaftlichkeit
  • Grundsatz 11: Relevanz
  • Grundsatz 12: Genauigkeit und Zuverlässigkeit
  • Grundsatz 13: Aktualität und Pünktlichkeit
  • Grundsatz 14: Kohärenz und Vergleichbarkeit
  • Grundsatz 15: Zugänglichkeit und Klarheit