Wasser
Öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Die Erhebung zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird alle drei Jahre durchgeführt. Die Statistik liefert Daten über Gewinnung, Bezug und Abgabe von Wasser, die Zahl der angeschlossenen Einwohner, sowie Menge, Behandlung und Ableitung des Abwassers. Die Angaben zum Klärschlamm werden ab dem Berichtsjahr 2013 im Rahmen einer separaten Erhebung jährlich ermittelt.
Nicht öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Die Erhebung über die nichtöffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird alle drei Jahre durchgeführt. Sie umfasst Betriebe, die jährlich mehr als 2 000 m³ Wasser gewinnen oder Abwasser in ein Gewässer bzw. den Untergrund einleiten oder einen Fremdbezug von jährlich mindestens 10 000 m³ haben. Die Statistik liefert Daten über Gewinnung, Bezug und Nutzung, Herkunft, Behandlung und Verbleib des Wassers, sowie Menge und Ableitung des Abwassers und Anfall bzw. Entsorgung von Klärschlamm aus betrieblichen Behandlungsanlagen.
Private Haushalte
Die Erhebung über die Wassereigenversorgung und -entsorgung privater Haushalte wird alle drei Jahre durchgeführt und stellt grundlegende Informationen zum Stand und zur Entwicklung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung für wasserwirtschaftliche Analysen und Planungen bereit. Die Erhebung über nicht angeschlossene Einwohner richtet sich an die für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden oder Dritte, soweit ihnen diese Aufgaben übertragen wurden, oder sie mit der Erfüllung der Aufgaben beauftragt worden sind. Sie trägt dem zunehmenden Interesse an einer nach Menge und Qualität gesicherten Wasserversorgung und der besonders in ländlichen Gebieten häufiger auftretenden privaten Abwasserentsorgung sowie der damit verbundenen Umweltproblematik Rechnung.
Wasser- und Abwasserentgelte
Die Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte wird alle drei Jahre für das Berichtsjahr und die zwei vorhergehenden Kalenderjahre durchgeführt. Auskunftspflichtig sind Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung betreiben bzw. die für die Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. Die Statistik liefert Daten über die Preissetzung in der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und erfüllt damit eine wesentliche Forderung der Wasserrahmenrichtlinie auf EU-Ebene (Richtlinie 2000/60/EG; WRRL).
Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen
Die Erhebung über Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen wird jährlich bei den bayerischen Wasserwirtschaftsämtern durchgeführt. Sie dient dem regelmäßigen Überblick über das Gefahrenpotential und die sich aus den Unfällen ergebenden Umweltbelastungen im Hinblick auf den Gewässerschutz.
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