Berufsbildung
Berufsbildung
Innerhalb des deutschen Bildungssystems kommt der dualen Berufsausbildung traditionell ein hoher Stellenwert zu. Nach wie vor ist sie für die meisten jungen Menschen ein verlässlicher Weg in eine erste qualifizierte Berufstätigkeit. Zudem sichert sie der Wirtschaft den Fachkräftenachwuchs.
Die Berufsbildungsstatistik erfasst deshalb seit 1977 die Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen und in besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen. Rechtsgrundlage damals und für die folgenden Jahre bis 1979 war das Ausbildungsplatzförderungsgesetz (APlFG). 1980 wurden die Daten einmalig übergangsweise auf freiwilliger Basis erhoben. In den Jahren 1981 bis 2004 galt als Rechtsgrundlage der jährlichen Erhebungen das Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG, §§ 4 und 5). Am 1. April 2007 trat Artikel 2a des Berufsbildungsreformgesetzes (BerBiRefG) vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931) in Kraft, in dem die Neukonzeption der Berufsbildungsstatistik geregelt wurde. Durch diese Änderung des Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurden für die Berufsbildungsstatistik ab dem Erhebungsjahr 2007 weitreichende methodische Änderungen angeordnet. Neben der Umstellung von einer Aggregat- auf eine Individualstatistik wurde auch der Merkmalskatalog angepasst.
Für die Berufsausbildung sind in Bayern in der Regel die Kammern zuständig. Diese verteilen sich auf die drei Ausbildungsbereiche „Industrie und Handel“, „Handwerk“ und „Freie Berufe“. Ergänzt werden diese durch die drei Ausbildungsbereiche „Landwirtschaft“ und „Hauswirtschaft“ (jeweils in der Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) sowie den „Öffentlichen Dienst“.
Auszubildende und Verträge
Alle für die Ausbildung zuständigen Stellen (in Bayern derzeit 45) melden einmal jährlich für Ihren Bereich Angaben zu Auszubildenden, Ausbildern und Prüfungsteilnehmern. Stichtag ist dabei jeweils der 31.12..
Von dem für die Berufsbildungsstatistik relevanten Personenkreis mit einer betrieblichen bzw. dualen Ausbildung abzugrenzen sind Personen in vollschulzeitlicher Berufsausbildung, im Berufsgrundschul- und Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen oder Berufsfachschulen und Beamte im Vorbereitungsdienst.
Ebenso werden im Rahmen der amtlichen Berufsbildungsstatistik keine Daten über das Lehrstellenangebot erhoben; dafür sind die Arbeitsagenturen zuständig. Diese errechnen jährlich auch die Angebots-/Nachfragerelationen. Angaben über die schulische Berufsausbildung können den Veröffentlichungen der Schulstatistik entnommen werden.
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Auszubildende 2020 nach Ausbildungs- und Berufsbereichen
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Auszubildende 2020 nach ausgewählten Berufsgruppen
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Auszubildende und neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2020 nach Regierungsbezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen
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Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2020 nach Alter, Ausbildungsbereichen und Berufsbereichen
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Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, vorzeitig gelöste Ausbildungsverhältnisse
und Teilnehmer an Abschlussprüfungen 2020 nach Ausbildungs- und Berufsbereichen
STATISTISCHE BERICHTE
Erwachsenenbildung
Seit fast 40 Jahren wird in Bayern Erwachsenenbildung staatlich gefördert und bezuschusst. Die dafür notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden im Jahr 1974 geschaffen, als das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) verabschiedet wurde.
