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Wahldurchführung

Die zuständigen Wahlorgane bei der Durchführung von Bundestagswahlen in Bayern sind:

  • die Bundeswahlleiterin und der Bundeswahlausschuss für das Bundesgebiet,
  • der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für den Freistaat Bayern,
  • ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis in Bayern,
  • ein Wahlvorsteher und Wahlvorstand für jeden (Brief-)Wahlbezirk innerhalb der Wahlkreise.

Zudem übernehmen die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften diverse Aufgaben bei der Wahlvorbereitung und -durchführung vor Ort.


Nachfolgend finden Sie die Informationen des Innenministeriums für Wahlorgane und Gemeinden in Form von Rundschreiben, Wahlanweisungen und Vordrucken.