Pressemitteilung

151/2016/35/N
Fürth, den 2. Juni 2016

434 000 Jobs in Bayern vom Mindestlohn betroffen

Zwei Drittel der unter den Schutz des Mindestlohngesetzes fallenden Jobs waren Minijobs

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik fielen im April 2014, das heißt neun Monate vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, insgesamt 434 000 Jobs in Bayern in den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes und wiesen einen Verdienst von weniger als 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde auf. Bei einer 40-Stunden-Woche entsprach das brutto 1 473 Euro im Monat und damit rund 41 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes (ohne Sonderzahlungen) eines Vollzeitbeschäftigten in Bayern.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der allgemeine Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde – abgesehen von Ausnahmen, vor allem für Auszubildende, Praktikanten und Personen unter 18 Jahren. Die ersten Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 liegen nunmehr vor und geben Aufschluss über die Situation kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, kamen im April 2014 rund 434 000 Jobs, das sind knapp sieben Prozent aller Jobs in Bayern, unter den Schutz des Mindestlohngesetzes.

Zwei Drittel dieser Jobs (290 000) waren geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, d.h. Minijobs mit einem regelmäßigen Entgelt von höchstens 450 Euro im Monat. Auf Voll- und Teilzeitbeschäftigte entfielen rund 71 000 bzw. 72 000 Jobs.

Bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden errechnet sich ein monatlicher Mindestverdienst in Höhe von rund 1 473 Euro. Im Vergleich dazu lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten in Bayern im April 2014 bei 3 576 Euro (ohne Sonderzahlungen, Zuschläge und Überstundenvergütung).

Das Mindestentgelt eines Vollzeitbeschäftigten entsprach somit rund 41 Prozent des mittleren Bruttomonatsverdienstes aller Vollzeitbeschäftigten. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lag diese Verhältniszahl – der sogenannte Kaitz-Index – damit knapp unter dem bundesweiten Durchschnittswert (43 Prozent).

Im regionalen Vergleich sind deutliche Unterschiede erkennbar. Gemessen am Kaitz-Index lag in den Arbeitsmarktregionen München (34 Prozent), Ingolstadt (36 Prozent) sowie Erlangen (37 Prozent) eine unterdurchschnittliche Betroffenheit vom allgemeinen Mindestlohn vor. Demgegenüber gehörte die Arbeitsmarktregion Hof (60 Prozent) zu der in Bayern am stärksten betroffenen Gegend.

Dies sind Ergebnisse der bundesweit durchgeführten Verdienststrukturerhebung 2014. In Bayern wurden in einer repräsentativen Stichprobe von gut 7 500 Betrieben (und anderen Arbeitgebern wie Körperschaften, Stiftungen etc.) Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten einzelner Beschäftigungsverhältnisse aus allen Branchen der Landwirtschaft, des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs erhoben.

 
Als Maß der potentiellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn wird der sogenannte Kaitz-Index verwendet. Der Kaitz-Index misst die Relation zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigten. Je höher der jeweilige Index ist, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns in einer Region sein.

 
Die oben dargestellten Ergebnisse nach Arbeitsmarktregionen (Abgrenzung gemäß Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) enthalten keine Daten des öffentlichen Dienstes der Wirtschaftszweige "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" und "Erziehung und Unterricht", da eine regionale Zuordnung unterhalb der Länderebene nicht möglich war.

 
Einen Überblick über die Betroffenheit nach Arbeitsmarktregionen finden Sie auf einer interaktiven Karte des Statistischen Bundesamtes, die im Internet unter folgender Seite abgerufen werden kann:

 
https://service.destatis.de/shapes/karte_mindestloehne.html