Pressemitteilung
Fürth, den 1. August 2016
Zahl der Ehescheidungen nahm 2015 weiter ab
Von jeder zweiten geschiedenen Ehe sind Kinder betroffen
Seit 2011 sinkt die Zahl der Ehescheidungen in Bayern kontinuierlich. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden 2015 in Bayern 24 247 Ehen geschieden. Das waren 216 oder 0,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor, als noch 24 463 Scheidungen zu verzeichnen waren. Die Hälfte der geschiedenen Ehepaare hatte mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Insgesamt erlebten vergangenes Jahr 18 956 minderjährige Kinder die Scheidung ihrer Eltern.
Im Jahr 2015 wurden in Bayern 24 247 Ehen geschieden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist damit die Zahl der Ehescheidungen in den letzten vier Jahren stetig gesunken, nämlich um rund zehn Prozent gegenüber dem Jahr 2011. Im Vergleich zum Rekordjahr 2003, als mit 29 992 Scheidungen der bisherige Höchststand registriert wurde, sind im Jahr 2015 die Scheidungen sogar um mehr als 19 Prozent zurückgegangen.
In rund 49 Prozent der Fälle (11 809) beantragte die Frau, in knapp 41 Prozent der Fälle (9 979) der Mann die Scheidung. Bei zehn Prozent aller gerichtlichen Ehelösungen (2 459) wurde das Verfahren gemeinsam beantragt. Bei über 87 Prozent aller von einem der beiden Ehepartner beantragten Scheidung (20 978) wurde dem Verfahren durch den anderen Ehepartner zugestimmt.
Verhältnismäßig viele Ehen wurden in Bayern im Jahr 2015 zwischen dem fünften und achten Ehejahr geschieden. Am häufigsten von einer Scheidung betroffen waren Ehen mit einer Ehedauer von sechs Jahren. Nach dieser Ehedauer wurden 1 258 Ehen geschieden, was 5,2 Prozent der gesamten gerichtlichen Ehelösungen entspricht.
Ein Anteil von rund 17 Prozent der geschiedenen Paare (4 043) hatte bei ihrer Scheidung bereits mindestens 25 Ehejahre miteinander verbracht. Die durchschnittliche Ehedauer im Scheidungsfall lag im Jahr 2015 bei 14,8 Jahren.
Bei rund 27 Prozent der Ehescheidungen im Jahr 2015 hatten die Ehepaare zum Zeitpunkt der Scheidung genau ein minderjähriges Kind zu versorgen. Der Anteil der geschiedenen Paare mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren belief sich auf 23 Prozent. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 18 956 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Parallel zur Entwicklung der Scheidungsfälle seit 2011 ist auch die Gesamtzahl der von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder leicht rückläufig. Im Jahr 2014 lag die Zahl der „Scheidungskinder“ noch bei 19 342 und somit etwas über der Anzahl im Jahr 2015.