Pressemitteilung

275/2016/54/K
Fürth, den 5. Oktober 2016

Mehr junge Menschen waren Ende 2015 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen

Gegenüber dem Vorjahr ein Plus von sechs Prozent

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wurden im Jahr 2015 wieder eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch SGB – Achtes Buch (VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2015 die häufigste Hilfeart.

Für 70 599 junge Menschen (+4 Prozent gegenüber 2014) wurden im Jahr 2015 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 68 023 (+ 4 Prozent) wurden Hilfen 2015 beendet und für 74 601 junge Menschen (+6 Prozent) dauerten die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten von den 74 601 jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauerten, 20 774 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei fand bei 8 635 jungen Menschen die Beratung gemeinsam mit Familie statt, in 9 775 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2 364 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen. Betroffen waren 11 398 Buben bzw. junge Männer (55 Prozent) und 9 376 Mädchen bzw. junge Frauen.

14 013 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhielten Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Verglichen mit dem Vorjahr (13 729) war hier eine Zunahme zwei Prozent festzustellen. Von den Hilfeempfängern waren 7 360 (53 Prozent) männlich und 6 653 weiblich.

11 163 seelisch behinderte junge Menschen erhielten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Hier war gegenüber dem Vorjahr (10 643) eine Zunahme von fünf Prozent festzustellen. Von diesen Hilfen erfolgten 8 268 ambulant/teilstationär, 2 800 in einer Einrichtungen und 95 bei einer Pflegeperson. 7 773 der betroffenen jungen Menschen waren männlich (70 Prozent) und 3 390 weiblich.

Zudem wurden am Jahresende 2015 insgesamt 10 460 junge Menschen in einem Heim oder einer betreuten Wohnform erzogen (§ 34 SGB VIII). Gegenüber 2014 mit 7 173 Jugendlichen bedeutet dies ein Plus von 46 Prozent. Von den 10 460 jungen Menschen waren 73 Prozent Buben bzw. junge Männer.

8 191 junge Menschen wurden in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII betreut, von diesen waren 4 253 Buben bzw. junge Männer und 3 938 Mädchen beziehungsweise junge Frauen - gegenüber dem Vorjahr ein Plus von drei Prozent.

Über alle Hilfearten hinweg waren 44 731 (60 Prozent) und somit klar mehr Buben beziehungsweise junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen gegenüber 29 870 Mädchen beziehungsweise junge Frauen.