Pressemitteilung

58/2016/55/L
Fürth, den 8. März 2016

Gewerbesteuermessbetrag 2011 in Bayern um 13,8 Prozent über dem Vorjahresniveau

Gut die Hälfte der Gewerbesteuerpflichtigen waren Einzelgewerbetreibende

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurde in Bayern im Jahr 2011 bei den insgesamt 570 857 gewerbesteuerpflichtigen Betrieben ein Gewerbesteuermessbetrag von gut 1,95 Milliarden Euro erhoben. Damit übertraf der im Jahr 2011 festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag den entsprechenden Vorjahreswert um 13,8 Prozent. Die Anzahl der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe lag um 4,1 Prozent über dem Wert von 2010. Von den gewerbesteuerpflichtigen Betrieben wiesen 43,1 Prozent einen positiven Gewerbemessbetrag aus und trugen somit zum Gewerbesteueraufkommen bei; hingegen wiesen 56,9 Prozent der steuerpflichtigen Betriebe einen Steuermessbetrag von Null aus, entweder weil sie im Jahr 2011 Verluste gemacht hatten oder über einen ausreichend hohen Freibetrag verfügten. – Von den insgesamt 1,95 Milliarden Euro an Gewerbesteuermessbetrag entfielen 361,1 Millionen Euro auf die Landeshauptstadt München; der Regierungsbezirk Oberbayern verzeichnete außerdem mit 223 434 Euro den mit Abstand höchsten Gewerbesteuermessbetrag pro 1 000 Einwohner unter allen bayerischen Regierungsbezirken.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, belief sich der Gewerbesteuermessbetrag, der bei den in Bayern ansässigen gewerbesteuerpflichtigen Betrieben im Jahr 2011 festgesetzt wurde, auf gut 1,95 Milliarden Euro. Damit lag der Gewerbesteuermessbetrag um 13,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Grundlage dafür waren die Gewerbeerträge von insgesamt 570 857 steuerpflichtigen Gewerbebetrieben (ohne Organgesellschaften), dies waren um 4,1 Prozent mehr gewerbesteuerpflichtige Betriebe als im Jahr 2010. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 8,2 Prozent, der Verlust um 4,3 Prozent. Somit wird der Zuwachs beim Steuermessbetrag durch die insgesamt positive Geschäftsentwicklung der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe erklärt.

Über die Hälfte der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe (324 917 Betriebe bzw. 56,9 Prozent) wies jedoch einen Steuermessbetrag von Null aus und trugen somit nicht zum Gewerbesteueraufkommen bei, entweder weil sie im Jahr 2011 Verluste gemacht hatten oder ausreichend hohe Freibeträge aufwiesen. 245 940 Betriebe (bzw. 43,1 Prozent) wiesen einen  positiven Steuermessbetrag aus; unter diesen erzielten 1 209 Betriebe einen Gewerbeertrag von fünf Millionen Euro und mehr. Auf diese ertragsstarken Betriebe entfiel mit rund 1,11 Milliarden Euro mehr als die Hälfte (56,9 Prozent) des gesamten in Bayern erzielten Steuermessbetrags.

Gut die Hälfte der Gewerbesteuerpflichtigen waren Einzelgewerbetreibende (55,6 Prozent), die einen Steuermessbetrag von 236,5 Millionen Euro auf sich vereinigten. Auf die Personengesellschaften (12,6 Prozent der Steuerpflichtigen) entfiel ein Steuermessbetrag von 533,9 Millionen Euro, bei den Kapitalgesellschaften (30,4 Prozent der Steuerpflichtigen) belief sich der Steuermessbetrag auf 1,09 Milliarden Euro.

Die übrigen juristischen Personen (1,5 Prozent der Steuerpflichtigen) verzeichneten einen Steuermessbetrag von 91,2 Millionen Euro.

In regionaler Hinsicht entfielen 750,62 Millionen Euro (bzw. 38,5 Prozent) des in Bayern insgesamt erzielten Steuermessbetrags auf die kreisfreien Städte und 1,20 Milliarden Euro (bzw. 61,5 Prozent) auf die bayerischen Landkreise. Auf die Landeshauptstadt München entfielen mit 361,1 Millionen Euro allein 48,1 Prozent des Steuermessbetrags, der in allen kreisfreien Städten eingenommen wurde. Nach Regierungsbezirken entfiel der mit Abstand höchste Steuermessbetrag pro 1 000 Einwohner auf Oberbayern (223 434 Euro), gefolgt von Niederbayern mit 149 829 Euro, der Oberpfalz mit 127 023 Euro, Mittelfranken mit 122 019 Euro. Nochmals deutlich niedriger lag der Messbetrag in den Regierungsbezirken Schwaben (113 401 Euro), Oberfranken (110 183 Euro) und Unterfranken (105 827 Euro).

Aufgrund der Langwierigkeit von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte dazu erst mit mehrjähriger Verzögerung zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Gewerbesteuer in Bayern 2011“ (Berichtsnummer: L4800C 201100). Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).

 

Steuermessbetrag in Bayern 2011 nach Regierungsbezirken
© Bayerisches Landesamt für Statistik