Pressemitteilung
Fürth, den 26. Januar 2017
Weiterer Beschäftigungsanstieg in Bayern
Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2016 bei 7,37 Millionen
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik nahm die Beschäftigung in Bayern im Jahr 2016 weiter zu. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 1,3 Prozent auf 7,37 Millionen Personen an. Bundesweit erhöhte sie sich um 1,0 Prozent auf 43,49 Millionen. Während sie in den alten Ländern (ohne Berlin) um 1,0 Prozent stieg, nahm sie in den neuen Ländern (ohne Berlin) um 0,6 Prozent zu.
Der Beschäftigungsaufbau setzte sich in Bayern im Jahr 2016 weiter fort. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik meldet, gab es mit rund 7,37 Millionen Erwerbstätigen einen neuen Beschäftigungsrekord. Gegenüber dem Jahr 2015 erhöhte sich die Erwerbstätigkeit um 1,3 Prozent und lag damit oberhalb der deutschlandweiten Zunahme von 1,0 Prozent.
Die Beschäftigung nahm in den alten Bundesländern (ohne Berlin) mit 1,0 Prozent stärker zu als in den neuen mit 0,6 Prozent. Ein Jahr zuvor war es in den neuen Bundesländern noch zu einem Rückgang um 0,1 Prozent gekommen.
Neben Bayern lagen Berlin (+ 2,5 Prozent), Hamburg (+1,5 Prozent) und Schleswig-Holstein (+1,4 Prozent) ebenfalls deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Eine rückläufige Erwerbstätigenentwicklung gab es nur in Mecklenburg-Vorpommern (-0,1 Prozent).
Seit 2010 stieg die Erwerbstätigkeit in Bayern um insgesamt rund 595 000 Personen an. Damit entstanden in den letzten sechs Jahren im Saldo 24,1 Prozent aller neuen Arbeitsplätze im Bundesgebiet in Bayern. Klammert man Berlin aus der Betrachtung aus, so befanden sich 90,3 Prozent aller neuen Arbeitsplätze seit dem Jahr 2010 in den alten und 1,5 Prozent in den neuen Bundesländern.
Prozentual lag die Zunahme seit 2010 in Bayern bei 8,8 Prozent. Lediglich in Berlin war sie mit 11,9 Prozent höher. Bundesweit betrug die Zunahme seit 2010 rund 6,0 Prozent (Alte Bundesländer +6,7 Prozent, neue Bundesländer +0,6 Prozent).
Bei den hier für das Jahr 2016 vorgelegten ersten, noch vorläufigen Länderergebnissen, handelt es sich um Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept).
Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte) oder als Selbstständige einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 stehen.
Weitere Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit können auf der Homepage des AK ETR unter www.ak-etr.de abgerufen werden.