Pressemitteilung

04/2017/BTW/B-VII
Fürth, den 8. September 2017

Bundestagswahl am 24. September 2017

Sicherheit hat bei der Ermittlung der Wahlergebnisse seit jeher Priorität

Der Landeswahlleiter des Freistaats Bayern, Dr. Thomas Gößl, teilt mit, dass das Thema „Sicherheit“ in der gesamten Wahlvorbereitung von hoher Priorität war und ist. So werden seit jeher bei jeder Wahl umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um die eingesetzte Software und IT-Infrastruktur vor unbefugtem Zugriff zu schützen und die Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten.

Nachdem die in verschiedenen Medienberichten geschilderten Probleme in der Wahlsoftware eines IT-Dienstleisters vor einer Woche hier bekannt geworden waren, wurden die beim Landeswahlleiter bereits getroffenen Sicherheitsmaßnahmen überprüft. Zudem wurden umgehend die Kreiswahlleiter informiert, so dass diese wiederum ihre eigenen Maßnahmen überprüfen und auch die Gemeinden ihres Wahlkreises entsprechend sensibilisieren können. Hierbei erging insbesondere die Aufforderung, die zur Wahl verwendete Software nur in der jeweils aktuellen Version, einschließlich der vom Hersteller zur Behebung eventueller Schwachstellen bereitgestellten Aktualisierungen, zu verwenden.

Die beim Landeswahlleiter getroffenen Sicherheitsmaßnahmen beruhen unter anderem auf den Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die ebenfalls an die Kreiswahlleiter weitergegeben wurden. Die Maßnahmen dienen insbesondere dem Schutz der Integrität und Authentizität der am Wahlabend zu übermittelnden Wahlergebnisse (sog. Schnellmeldungen). So ist beispielsweise vorgesehen, dass die übermittelten Schnellmeldungen nach deren Eingang vom Absender über einen zweiten, vom jeweiligen Übermittlungsverfahren unabhängigen Kanal verifiziert werden, um auf diese Weise Manipulationen bei der Übertragung auszuschließen. Darüber hinaus durchlaufen die beim Landeswahlleiter eingehenden Schnellmeldungen eine umfassende fachliche Plausibilitätsprüfung, so dass Auffälligkeiten in den Ergebnissen sofort erkannt werden würden.

Selbstverständlich wurden auch technische Maßnahmen ergriffen, um die beim Landeswahlleiter verwendete Wahlsoftware und die zugehörige IT-Infrastruktur gegen Angriffsversuche von außen bestmöglich zu schützen. Details hierzu werden allerdings nicht bekanntgegeben, um möglichen Angreifern keine Informationen zu bieten.

Im Übrigen weist der Landeswahlleiter darauf hin, dass die Ermittlung des endgültigen Ergebnisses auf der Grundlage der Wahlniederschriften der einzelnen Wahlorgane vorgenommen wird. Diese liegen in Papierform vor. Manipulationen des Wahlergebnisses sind somit ausgeschlossen.