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Fürth, den 2. März 2017
Historischer Tiefstand – Zahl der Unternehmensinsolvenzen auf dem niedrigsten Stand seit 1999
Auch die Forderungshöhen und die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer auf bisher niedrigstem Niveau
Sinkende Zahlen als Erfolgsmeldung, für die Zahl der Insolvenzverfahren ist das kein Widerspruch. Insgesamt 13 925 Insolvenzverfahren wurden in Bayern im Jahr 2016 beantragt, davon betrafen 2 738 Fälle ein Unternehmensinsolvenzverfahren. Deren Zahl reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich und ging um 14,3 Prozent zurück. Während der seit 1999 geltenden Insolvenzordnung hatte die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren noch nie einen derartigen Tiefstand erreicht. Gleichzeitig wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik auch historische Tiefstände bei den voraussichtlichen Forderungshöhen und der Zahl der durch eine Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmer verzeichnet. Nur 1 518 Mio € wurden als voraussichtliche Forderungen angemeldet, die Zahl der von einem Unternehmensinsolvenzverfahren betroffenen Arbeitnehmer lag bei nur 10 711.
Insgesamt 13 925 Insolvenzverfahren wurden 2016 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 2 738 Unternehmensinsolvenzverfahren und 7 852 Verbraucherinsolvenzverfahren. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ging die Anzahl der insgesamt gemeldeten Insolvenzverfahren im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent zurück.
Die Zahl der insolventen Unternehmen sank auf den tiefsten Stand, der jemals während der seit 1999 geltenden Insolvenzordnung beobachtet wurde. Dieser Rückgang spiegelt sich ebenso bei den voraussichtlichen Forderungshöhen und der Zahl der durch eine Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmer wider. Nur 1 518 Mio. € wurden als Forderungen angemeldet, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 34 Prozent.
Die Zahl der von einem Unternehmensinsolvenzverfahren betroffenen Arbeitnehmer ging nochmals um knapp 25 Prozent zurück und lag im Jahr 2016 bei nur 10 711 Arbeitnehmern.
Der kontinuierliche Rückgang der voraussichtlichen Forderungshöhen wurde in den letzten Jahren deutlich davon beeinflusst, dass der Anteil der voraussichtlichen Forderungshöhen in der Wirtschaftsabteilung Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie Unternehmensberatung an der Gesamtsumme aller voraussichtlichen Forderungen zurückging und damit vor allem Unternehmensverbünde weniger Insolvenzen anmeldeten.
Die voraussichtlichen Forderungshöhen in der Wirtschaftsabteilung Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie Unternehmensberatung sanken zuletzt auf nur noch 137 Mio. Euro, ihr Anteil von noch über 20 Prozent an allen Forderungshöhen im Jahr 2013 hatte sich damit binnen drei Jahre mehr als halbiert (2016 nur noch 9 Prozent).
Im Jahr 2016 erhöhten sich nur die Forderungssummen in der Wirtschaftsabteilung Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) deutlich und erreichten mit 175 Mio. Euro den höchsten Anteil (11,5 Prozent) an der bayernweiten Gesamtsumme der voraussichtlichen Forderungen von Unternehmensinsolvenzverfahren.
Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht "Insolvenzverfahren in Bayern im Jahr 2016“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).
Für Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Dr. Rödel wenden unter Tel.: 09721 2088-5455.