Pressemitteilung

139/2017/54/K
Fürth, den 20. Juni 2017

Zahl der Wohngeldempfänger stieg 2016 deutlich an

Durch die Wohngeldreform zum Jahresanfang 2016 erhalten mehr Haushalte Wohngeld und der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch ist gestiegen

Mit dem Jahr 2016 wurde das Wohngeld den aktuellen Entwicklungen am Wohnungsmarkt angepasst. Damit stieg die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte von 35 872 zum Jahresende 2015 auf 53 380 am Jahresende 2016, was einem Plus von 49 Prozent entspricht. Die Mehrzahl der Empfänger (50 465) erhielten dabei einen Zuschuss zur Miete, 2 915 Haushalte Leistungen für eigenen Wohnraum als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 154 Euro, gegenüber 2015 mit 113 Euro ein Plus von 36 Prozent. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten außerdem 2 678 sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld.

Laut § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete im Rahmen von Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum gewährt.

Der Wohngeldanspruch ist abhängig von folgenden drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 wurde das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten angepasst – die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte ist dadurch gestiegen, ebenso die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruchs.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik gab es zum Jahresende 2016 in Bayern insgesamt 53 380 reine Wohngeldhaushalte - das heißt, alle zum Haushalt zählenden Personen waren wohngeldberechtigt. Gegenüber 2015 mit 35 872 Wohngeldhaushalten entspricht dies einem Plus von 49 Prozent.

50 465 Haushalte - und damit die überwiegende Zahl – waren Empfänger von Mietzuschuss. Gegenüber 2015 mit 33 556 Empfängern bedeutet das ein Plus von 50 Prozent. Einen Lastenzuschuss erhielten 2 915 Haushalte - gegenüber 2015 mit 2 316 Empfängern – ein Plus von 26 Prozent.

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger reiner Wohngeldhaushalte belief sich insgesamt auf 154 Euro (2015 lag er bei 113 Euro). Dabei erhielten Empfänger von Mietzuschuss durchschnittlich 151 Euro (2015: 111 Euro) und Empfänger von Lastenzuschuss durchschnittlich 211 Euro (2015: 139 Euro).

Daneben wurden an 2 678 Haushalte Leistungen gezahlt, in denen nicht alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren. In diesen wohngeldrechtlichen Teilhaushalten leben Personen, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben, und Personen, denen Leistungen im Rahmen von Wohngeld zustehen. Gegenüber 3 088 Empfängern Ende 2015 war hier ein Rückgang von 13 Prozent zu verzeichnen.

 

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Wohngeld in Bayern 2016“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).

 

Wohngeldempfänger 2016 in Bayern nach Regierungsbezirken