Pressemitteilung

202/2017/54/K
Fürth, den 17. August 2017

Im Jahr 2016 erhielten mehr als 206 000 Menschen besondere Leistungen der Sozialhilfe

Auch 2016 waren Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen die häufigste Hilfeart

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Laufe des Jahres 2016 in Bayern 206 214 Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 des zwölften Sozialgesetzbuch (SGB  XII) gewährt. Wie in den Vorjahren waren mit 138 497 Leistungen Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel die häufigste Hilfeart. In 55 363 Fällen waren Leistungen als Hilfe zur Pflege, 5 375 Hilfen zur Gesundheit und 16 637Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen erforderlich.

Im Laufe des Jahres 2016 wurden in Bayern 206 214 Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII gewährt. Verglichen mit dem Vorjahr (206 482) entspricht dies einem Rückgang von 0,1 Prozent. Von den Empfängern waren 95 501 weiblich und 110 713 männlich, dabei lag das Durchschnittsalter der Frauen mit 51,4 Jahren deutlich über dem der Männer mit 36,3 Jahren.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren wie in den vergan-genen Jahren mit 138 497 Leistungen Hilfen nach dem 6. Kapitel SGB XII, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die häufigste Hilfeart. Gegenüber 2015 war hier eine Zunahme von 0,9 Prozent festzustellen.

Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist laut SGB XII eine drohende Behinderung abzuwenden oder eine Behinderung bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern.

Hierzu gehört es, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII wurden in 55 363 Fällen gewährt, gegenüber dem Vorjahr ein Minus von einem Prozent. Leistungen als Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel wurden in 5 375 Fällen (minus 15,6 Prozent ggü. 2015) gewährt, darüber hinaus bestand in 10 392 Fällen ein Anspruch auf Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkasse.

Außerdem waren in 16 637 Fällen Leistungen als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen erforderlich (Minus 0,9 Prozent ggü. dem Vorjahr).

 

Regionalisierte Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Sozialhilfe in Bayern 2016“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).

 

Empfänger von Leistung nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII im Jahr 2016