Pressemitteilung

293/2017/52/D
Fürth, den 29. November 2017

Insolvenzverfahren in Bayern in den ersten drei Quartalen 2017 weiter rückläufig

Rückgang bei den Verbraucherinsolvenzverfahren besonders deutlich

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 9 621 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 1 917 Unternehmens- und 5 329 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit Vorjahreszeitraum  sank die Anzahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren um 8,5 Prozent, während die der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren hingegen um 10,2 Prozent zurückging. Fast drei Viertel (72,8 Prozent bzw. 1 396 Fälle) der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden eröffnet, während 27,2 Prozent mangels Masse abgewiesen werden mussten. Die Anzahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren reduzierte sich damit um 6,2 Prozent gegenüber den ersten neun Monaten des Jahres 2016. Auf eine beantragte Unternehmensinsolvenz entfielen im Mittel voraussichtliche Gläubigerforderungen in Höhe von 681 366 Euro, womit dieser Wert stark über dem von Januar bis September 2016 liegt (521 019 Euro). Bei den Verbraucherinsolvenzverfahren lag die durchschnittliche Forderungssumme pro beantragtem Verfahren im Berichtszeitraum bei 49 749 Euro, während sie in den ersten neun Monaten des Vorjahres noch 54 263 Euro betragen hatte.

Insgesamt 9 621 Insolvenzverfahren wurden von Januar bis September 2017 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 1 917 Unternehmensinsolvenzen und 5 329 Verbraucherinsolvenzen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ging die Anzahl der Insolvenzverfahren insgesamt im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Jahres 2016 um 8,7 Prozent zurück. Dies ist vor allem auf die um 10,2 Prozent gesunkenen Verbraucherinsolvenzverfahren zurückzuführen; die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen lag um 8,5 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Die restlichen 2 375 Insolvenzverfahren betrafen natürliche Personen als Gesellschafter, ehemals selbstständig Tätige, Nachlässe und Gesamtgut; verglichen mit dem Vorjahreszeitraum zeigte sich auch hier ein Rückgang (-5,6 Prozent).

Von den insgesamt 1 917 im Berichtszeitraum beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden 72,8 Prozent bzw. 1 396 Verfahren eröffnet; 521 Verfahren bzw. 27,2 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Pro Insolvenzantrag eines Unternehmens betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger durchschnittlich 681 366 Euro und lagen damit weit über dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums (521 019 Euro).

Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 10 964 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, während im entsprechenden Vorjahreszeitraum 7 962 Beschäftigte und somit fast ein Viertel weniger von einer Unternehmensinsolvenz betroffen waren. Über die Hälfte der insolventen Unternehmen (51,1 Prozent) war zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags jünger als 8 Jahre; knapp ein Viertel (22,6 Prozent) der Unternehmen konnten sich nur bis zu drei Jahre lang im Markt halten, bevor sie Insolvenz beantragen mussten.

Von den 5 329 in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren wurden 98,0 Prozent (bzw. 5 221 Verfahren) eröffnet, in 1,8 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und 0,2 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber den Verbrauchern, die Insolvenz anmelden mussten, beliefen sich auf insgesamt 265,1 Millionen Euro und lagen damit um 17,6 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Je beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen die voraussichtlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 49 749 Euro und lagen damit um 8,3 Prozent unter dem Vergleichswert der ersten neun Monate des Jahres 2016.