Pressemitteilung

312/2017/32/A
Fürth, den 14. Dezember 2017

Beschäftigung in Bayern auch im 3. Quartal 2017 gestiegen

Erstmals über 7,5 Millionen Erwerbstätige

Nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik stieg im 3. Quartal 2017 die Zahl der Erwerbstätigen in Bayern gegenüber dem 3. Quartal 2016 um 1,7 Prozent an. Damit wurde erstmals in einem dritten Quartal die Grenze von 7,5 Millionen erwerbstätigen Personen überschritten. Im Vergleich zu Deutschland insgesamt nahm die Beschäftigung in Bayern leicht überdurchschnittlich zu. In Deutschland stieg sie im selben Zeitraum um 1,5 Prozent an.

Im dritten Quartal 2017 setzte sich der Beschäftigungsaufbau in Bayern weiter fort. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen in Bayern nach vorläufigen Zahlen im 3. Quartal 2017 gegenüber dem 3. Quartal 2016 um 1,7 Prozent auf 7,57 Millionen. Damit fiel der Anstieg in Bayern leicht höher als in Deutschland insgesamt aus, wo sich die Erwerbstätigenzahlen um 1,5 Prozent erhöhten.

Die alten Länder (ohne Berlin) schnitten mit einer Zunahme von 1,6 Prozent deutlich besser ab als die neuen Länder (ohne Berlin) mit 0,9 Prozent. Besonders deutlich stieg die Beschäftigung in Berlin (+2,9 Prozent). Neben Bayern erreichten auch Hamburg, Hessen und Niedersachsen Zuwächse von 1,7 Prozent. Unter dem Durchschnitt blieben vor allem das Saarland (+0,6 Prozent) sowie Sachsen-Anhalt (+0,2 Prozent).

 

Bei den hier vorgelegten Länderergebnissen handelt es sich um Berechnungen des AK „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR), dem alle statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.

Weitere Ergebnisse können auf der Homepage des AK ETR (www.ak-etr.de) kostenlos abgerufen werden. Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept).

Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte) oder als Selbstständige, einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit.

Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 stehen.

 

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

 

Erwerbstätige am Arbeitsort in den ersten drei Quartalen 2017