Pressemitteilung

04/2018/LTW/B-VII
Fürth, den 21. August 2018

Landtagswahl am 14. Oktober 2018

Wahlkreisvorschläge von 18 Parteien und Wählergruppen zugelassen

Am 17.08.2018 haben die Wahlkreisausschüsse der sieben Wahlkreise
(Regierungsbezirke) über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Zugelassen wurden die Wahlkreisvorschläge von insgesamt 18 Parteien und Wählergruppen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist gegen die Entscheidungen der Wahlkreisausschüsse am 20.08.2018, 18 Uhr stehen die zugelassenen Wahlkreisvorschläge nun endgültig fest.

In allen Regierungsbezirken mit einem Wahlvorschlag vertreten sind zwölf Parteien und Wählergruppen, nämlich CSU, SPD, FREIE WÄHLER, GRÜNE, FDP, DIE LINKE, BP, ÖDP, PIRATEN, AfD, mut und die V-Partei³. Die PARTEI tritt in sechs Regierungsbezirken, Gesundheitsforschung und Tierschutzpartei in vier bzw. drei Regierungsbezirken zur Landtagswahl an. DIE FRANKEN und LKR stehen jeweils in zwei Regierungsbezirken und Die Humanisten in einem Regierungsbezirk zur Wahl.

Wie Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl weiter mitteilt, wurden in Oberbayern 17, in Mittelfranken und Unterfranken jeweils 15, in der Oberpfalz in Oberfranken und Schwaben 14 und in Niederbayern 13 Wahlkreisvorschläge zur Landtagswahl zugelassen. Welche Parteien und Wählergruppen in den einzelnen Regierungsbezirken antreten, kann der Übersicht auf Seite 2 entnommen werden.

Die Wahlkreisleiter werden die zur Landtagswahl 2018 zugelassenen Wahlkreisvorschläge mit den Angaben zu den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis 07.09.2018 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt machen. Voraussichtlich Mitte September wird der Landeswahlleiter zudem mit Statistiken und Verzeichnissen über die Wahlvorschläge und die Bewerber in einer Veröffentlichung informieren.

Wahlkreisvorschläge zur Landtagswahl am 14.10.2018