Pressemitteilung

125/2018/52/D
Fürth, den 30. Mai 2018

Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzverfahren in Bayern weiterhin rückläufig

Jedoch deutlicher Anstieg der durchschnittlichen Forderungshöhen bei beantragten Unternehmensinsolvenzen

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im ersten Quartal des Jahres 2018 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 3 215 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 629 Unternehmens- und 1 701 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem ersten Quartal im Jahr 2017 nahm die Anzahl der beantragten Insolvenzverfahren damit um 5,8 Prozent ab. Gleichzeitig setzte sich bei den wichtigen Unternehmensinsolvenzverfahren der Rückgang aus dem Vorjahresquartal 2017 fort. Gegenüber dem ersten Quartal des Jahres 2017 wurden 2,6 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen gezählt. Die beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren gingen sogar um 9,1 Prozent zurück, die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren der restlichen übrigen Schuldner (darunter ehemals Selbständige und natürliche Personen als Gesellschafter) nahm ebenfalls im ersten Quartal des Jahres 2018 um 1,1 Prozent auf jetzt 885 Verfahren ab. Von den beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden knapp drei Viertel (73,6 Prozent bzw. 463 Fälle) eröffnet. Die Anzahl der tatsächlich eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren verringerte sich damit um 3,5 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2017. Auf eine beantragte Unternehmensinsolvenz entfielen im Mittel voraussichtliche Gläubigerforderungen in Höhe von 680 472 Euro, im ersten Quartal im Jahr 2017 lagen die mittleren Forderungshöhen mit durchschnittlich 489 327 Euro deutlich niedriger. Auch bei den Verbraucherinsolvenzverfahren stieg die durchschnittliche Forderungssumme für ein beantragtes Verfahren im Berichtszeitraum auf 51 501 Euro, im ersten Quartal des Vorjahres hatte sie noch 49 355 Euro betragen.

Insgesamt 3 215 Insolvenzverfahren wurden im ersten Quartal des Jahres 2018 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 629 Unternehmensinsolvenzen und 1 701 Verbraucherinsolvenzen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, lag die Anzahl der insgesamt gemeldeten Insolvenzverfahren damit zwar etwas (5,8 Prozent) unter dem Vergleichswert aus dem ersten Quartal des Jahres 2017. Bei den wirtschaftlich bedeutenderen Unternehmensinsolvenzverfahren wurden ebenfalls 2,6 Prozent weniger Fälle gemeldet, bei den Verbraucherinsolvenzverfahren, die den höchsten Anteil an allen Insolvenzverfahren ausmachen, waren es sogar 9,1 Prozent weniger Fälle. Im ersten Quartal des Jahres 2017 waren noch 646 Unternehmensinsolvenzverfahren und 1 872 Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt worden.

Pro Insolvenzantrag eines Unternehmens betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger durchschnittlich 680 472 Euro und lagen damit deutlich über dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums (489 327 Euro). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 2 417 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerbetroffen, im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es noch 3 155 betroffene Beschäftigte, die gemeldet wurden.

Von den 1 701 im ersten Quartal des Jahres 2018 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren wurden 1 662 Verfahren (97,7 Prozent) eröffnet, in 2,2 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und nur 0,1 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Pro beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen die voraussichtlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 51 501 Euro und lagen damit 4,3 Prozent über dem Vergleichswert im ersten Quartal des Jahres 2017.