Pressemitteilung

126/2018/52/D
Fürth, den 30. Mai 2018

Zahl der Neugründungen in Bayern im ersten Quartal des Jahres 2018 erneut zurückgegangen

Gleichzeitig auch ein Rückgang von 7,2 Prozent bei den vollständigen Aufgaben gewerblicher Tätigkeit

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden bei den Gewerbeämtern in Bayern im ersten Quartal des Jahres 2018 insgesamt 24 586 Neugründungen und 22 011 vollständige Aufgaben gemeldet. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2017 ist die Zahl der Neugründungen damit um 6,4 Prozent zurückgegangen, ebenso sanken die Zuzüge um 5,5 Prozent. Gleichzeitig sank aber auch die Zahl der vollständigen Aufgaben von Gewerben, hier war sogar ein Rückgang um 7,2 Prozent zu verzeichnen. Bei den Neugründungen von Einzelunternehmen erreichte der Frauenanteil im ersten Quartal des Jahres 2018 mittlerweile 36,8 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, registrierten die bayerischen Gewerbeämter im ersten Quartal des Jahres 2018 insgesamt 24 586 Neugründungen. Somit verringerte sich die Anzahl der Neugründungen um 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal 2017, in welchem noch 26 268 Neugründungen gezählt wurden. Die Zahl der vollständigen Aufgaben im ersten Quartal 2018 verzeichnete dagegen einen Rückgang um 7,2 Prozent und verringerte sich zwischen den beiden ersten Quartalen der Jahre 2017 und 2018 von 23 728 auf 22 011. Allerdings sank auch die Zahl der Zuzüge von neu angemeldeten Gewerben in Bayern um 5,5 Prozent. Im ersten Quartal des Jahres 2017 waren noch 4 837 gegenüber aktuell 4 571 Zuzügen verzeichnet worden.

Ein Ziel der Gewerbeanzeigenstatistik ist es, einen Überblick über den Anteil an Neugründungen zu geben, die von Frauen angemeldet wurden. Besonders aussagekräftig ist der Anteil von Gründerinnen an allen neu gegründeten Einzelgewerben. Insgesamt 7 104 Einzelunternehmerinnen hatten im ersten Quartal des Jahres 2018 ein neues Gewerbe gegründet. Der Gründerinnenanteil an der Gesamtzahl der 19 295 neu gegründeten Einzelunternehmen lag damit bei 36,8 Prozent. Damit ist der Anteil der Gründerinnen an den neu gegründeten Einzelunternehmen erstmals wieder leicht gesunken im Vergleich zu den ersten Quartalen der beiden Vorjahre 2016 und 2017. Den niedrigsten Stand erreichte jener aber noch im ersten Quartal des Jahres 2010 mit 35,4 Prozent.

Bei den Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende mit deutscher Staatsangehörigkeit lag der Anteil von Gründerinnen bei 39,8 Prozent, das entsprach einer Zahl von 5 845 Neugründungen durch Frauen. Insgesamt gab es 14 680 Neugründungen von Einzelunternehmen durch deutsche Staatsangehörige.

Damit liegt der Gründerinnenanteil an Neugründungen durch deutsche Staatsbürger leicht über dem des ersten Quartals der beiden Vorjahre 2016 (39,6 Prozent) und 2017 (39,3 Prozent). In die umgekehrte Richtung hat sich der Anteil von Gründerinnen in der Gruppe der Neugründungen von Einzelunternehmen durch Gewerbetreibende mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit entwickelt.

Während die Gründerinnen im ersten Quartal der beiden Vorjahre 2016 und 2017 einen Anteil von 29,1 Prozent bzw. 30,0 Prozent an den Neugründungen durch Gewerbetreibende nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ausmachten, lag dieser Anteil im ersten Quartal des Jahres 2018 bei nur noch 27,3 Prozent. Somit wurden 1 259 der Neugründungen von Einzelunternehmen durch ausländische Staatsbürger von weiblichen Gewerbetreibenden angemeldet.

 

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Gewerbeanzeigen in Bayern im März 2018“ (D1201C 201803). Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).