Pressemitteilung

140/2018/54/K
Fürth, den 13. Juni 2018

Leichter Rückgang der Wohngeldempfänger im Jahr 2017

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bleibt nahezu unverändert.

Die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte sank von 53 380 zum Jahresende 2016 auf 48 697 am Jahresende 2017, was einem Rückgang von 8,8 Prozent entspricht. Die Mehrzahl der Empfänger (45 967) erhielten dabei einen Zuschuss zur Miete, 2 730 Haushalte Leistungen für eigenen Wohnraum als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 152 Euro, gegenüber 2016 mit 154 Euro ein Minus von 1,3 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten außerdem 2 249 sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld.

Laut § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete im Rahmen von Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum gewährt.

Der Wohngeldanspruch ist abhängig von folgenden drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik gab es zum Jahresende 2017 in Bayern insgesamt 48 697 reine Wohngeldhaushalte - das heißt, alle zum Haushalt zählenden Personen waren wohngeldberechtigt. Gegenüber 2016 mit 53  380 Wohngeldhaushalten entspricht dies einem Rückgang von 8,8 Prozent.

45 967 Haushalte - und damit die überwiegende Zahl – waren Empfänger von Mietzuschuss. Gegenüber 2016 mit 50 465 Empfängern bedeutet das ein Minus von 8,9 Prozent. Einen Lastenzuschuss erhielten 2 730 Haushalte - gegenüber 2016 mit 2 915 Empfängern – ein Minus von 6,3 Prozent.

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger reiner Wohngeldhaushalte belief sich insgesamt auf 152 Euro (2016 lag er bei 154 Euro). Dabei erhielten Empfänger von Mietzuschuss durchschnittlich 149 Euro (2016: 151 Euro) und Empfänger von Lastenzuschuss durchschnittlich 200 Euro (2016: 211 Euro).

Daneben wurden an 2 249 Haushalte Leistungen gezahlt, in denen nicht alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren. In diesen wohngeldrechtlichen Teilhaushalten leben Personen, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben, und Personen, denen Leistungen im Rahmen von Wohngeld zustehen. Gegenüber 2 678 Empfängern Ende 2016 war hier ein Rückgang von 16 Prozent zu verzeichnen.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Wohngeld in Bayern 2017“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).


Wohngeldempfänger 2017 in Bayern nach Regierungsbezirken