Pressemitteilung

154/2018/41/A
Fürth, den 25. Juni 2018

Zahl der Ehescheidungen nahm 2017 weiter ab

Von jeder zweiten geschiedenen Ehe sind Kinder betroffen

Seit 2011 sinkt die Zahl der Ehescheidungen in Bayern kontinuierlich. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden 2017 in Bayern 22 599 Ehen geschieden. Das waren sechs Prozent weniger als im Jahr zuvor, als noch 24 134 Scheidungen zu verzeichnen waren. Die Hälfte der geschiedenen Ehepaare hatte mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Insgesamt erlebten vergangenes Jahr 17 655 minderjährige Kinder die Scheidung ihrer Eltern.

Im Jahr 2017 wurden in Bayern 22 599 Ehen geschieden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist damit die Zahl der Ehescheidungen in den letzten sechs Jahren stetig gesunken, nämlich um rund 16 Prozent gegenüber dem Jahr 2011. Im Vergleich zum Rekordjahr 2003, als mit 29 992 Scheidungen der bisherige Höchststand registriert wurde, sind im Jahr 2017 die Scheidungen sogar um knapp 25 Prozent zurückgegangen.

In rund 49 Prozent der Fälle (10 961) beantragte die Frau, in knapp 41 Prozent der Fälle (9 245) der Mann die Scheidung. Bei etwa elf Prozent aller gerichtlichen Ehelösungen (2 393) wurde das Verfahren gemeinsam beantragt. Bei fast 97 Prozent (19 530) aller Scheidungen, welche durch einen der beiden Ehepartner beantragt wurden, stimmte der andere Ehepartner dem Verfahren zu.

Verhältnismäßig viele Ehen wurden in Bayern im Jahr 2017 zwischen dem fünften und achten Ehejahr geschieden. Am häufigsten von einer Scheidung betroffen waren Ehen mit einer Ehedauer von fünf Jahren. Nach dieser Ehedauer wurden 1 174 Ehen geschieden, was 5,2 Prozent der gesamten gerichtlichen Ehelösungen entspricht. Ein Anteil von rund 17 Prozent der geschiedenen Paare (3 824) hatten bei ihrer Scheidung bereits mehr als 24 Ehejahre miteinander verbracht. Die durchschnittliche Ehedauer im Scheidungsfall lag im Jahr 2017 bei 14,3 Jahren.

Bei rund 27 Prozent der Ehescheidungen im Jahr 2017 hatten die Ehepaare zum Zeitpunkt der Scheidung genau ein minderjähriges Kind zu versorgen. Der Anteil der geschiedenen Paare mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren belief sich auf 23 Prozent. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 17 655 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Im Jahr 2016 lag die Zahl der „Scheidungskinder“ bei 18 971 und somit über der Anzahl des Jahres 2017.