Pressemitteilung
Fürth, den 13. Dezember 2018
Beschäftigung in Bayern auch im 3. Quartal 2018 gestiegen
Erstmals über 7,6 Millionen Erwerbstätige
Nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik stieg im 3. Quartal 2018 die Zahl der erwerbstätigen Personen in Bayern gegenüber dem 3. Quartal 2017 um 1,4 Prozent an. Damit lag erstmals in einem dritten Quartal die Zahl der Erwerbstätigen bei über 7,6 Millionen. Im Vergleich zu Deutschland insgesamt nahm die Beschäftigung in Bayern leicht überdurchschnittlich zu. In Deutschland stieg sie im selben Zeitraum um 1,3 Prozent an.
Im dritten Quartal 2018 setzte sich der Beschäftigungsaufbau in Bayern weiter fort. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen in Bayern nach vorläufigen Zahlen im 3. Quartal 2018 gegenüber dem 3. Quartal 2017 um 1,4 Prozent auf 7,68 Millionen. Damit fiel der Anstieg in Bayern leicht höher aus als in Deutschland insgesamt, wo sich die Erwerbstätigenzahl um 1,3 Prozent erhöhte.
Die alten Länder (ohne Berlin) schnitten mit einer Zunahme von 1,3 Prozent deutlich besser ab als die neuen Länder (ohne Berlin) mit 0,7 Prozent.
Besonders deutlich stieg die Beschäftigung in Bayern im Verarbeitenden Gewerbe (+2,0 Prozent) und im Baugewerbe (+1,8 Prozent) an. Unter dem Gesamtdurchschnitt blieb die Zunahme bei den Dienstleistungen mit 1,3 Prozent sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei mit 0,4 Prozent.
Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.
Bei den hier vorgelegten Länderergebnissen handelt es sich um Berechnungen des AK „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR), dem alle statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.
Weitere Ergebnisse können auf der Homepage des AK ETR (www.ak-etr.de) kostenlos abgerufen werden.
Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). Zu den Erwerbstätigen zählen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte) oder als Selbstständige, einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen, eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 stehen.