Pressemitteilung

322/2018/55/L
Fürth, den 18. Dezember 2018

Gewerbesteuer 2014 in Bayern: Steuermessbetrag um 12,8 Prozent über dem Vorjahresniveau

Gut ein Drittel des Steuermessbetragsvolumens geht auf Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes zurück

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurde in Bayern im Jahr 2014 bei den insgesamt 643 947 gewerbesteuerpflichtigen Betrieben ein Gewerbesteuermessbetrag von gut 2,27 Milliarden Euro erhoben. Damit übertraf der im Jahr 2014 vereinnahmte Gewerbesteuermessbetrag den entsprechenden Vorjahreswert um 12,8 Prozent. Die Anzahl der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe lag um 3,5 Prozent über dem Wert von 2013. – Betriebe mit dem wirtschaftlichen Schwerpunkt „Verarbeitendes Gewerbe“ trugen zu gut einem Drittel (33,9 Prozent) zum Steuermessbetragsvolumen in Bayern bei, gefolgt von Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ mit einem Anteil von 16,1 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, belief sich der Gewerbesteuermessbetrag, der bei den in Bayern ansässigen gewerbesteuerpflichtigen Betrieben im Jahr 2014 festgesetzt wurde, auf gut 2,27 Milliarden Euro. Damit lag der Gewerbesteuermessbetrag um 12,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Grundlage für den Steuermessbetrag waren die Gewerbeerträge von insgesamt 643 947 steuerpflichtigen Gewerbebetrieben (ohne Organgesellschaften), dies waren um 3,5 Prozent mehr gewerbesteuerpflichtige Betriebe als im Jahr 2013. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb stieg im gleichen Zeitraum um 14,1 Prozent, der Verlust erhöhte sich um 5,7 Prozent. Über die Hälfte der gewerbesteuerpflichtigen Betriebe (379 264 Betriebe bzw. 58,9 Prozent) wies einen Steuermessbetrag von Null aus; diese Betriebe trugen somit nicht zum Gewerbesteueraufkommen bei, entweder weil sie im Jahr 2014 Verluste gemacht hatten oder ausreichend hohe Freibeträge aufwiesen. 264 683 Betriebe (bzw. 41,1 Prozent) wiesen einen positiven Steuermessbetrag aus; unter diesen erzielten 1 337 Betriebe einen Gewerbeertrag von fünf Millionen Euro oder mehr. Auf diese ertragsstarken Betriebe entfiel mit rund 1,31 Milliarden Euro mehr als die Hälfte (57,9 Prozent) des gesamten in Bayern erzielten Steuermessbetrags.

Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet hatten 7,7 Prozent aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt im Verarbeitenden Gewerbe; sie trugen ein gutes Drittel (33,9 Prozent) zum Steuermessbetragsvolumen des Freistaats bei. Danach folgten Unternehmen des Wirtschaftsabschnitts „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“, die 5,0 Prozent der Gewerbesteuerpflichtigen ausmachten und 16,1 Prozent des Steuermessbetrages erwirtschafteten. Von Gewerbebetrieben des Wirtschaftsabschnitts „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ (20,1 Prozent der Gewerbesteuerpflichtigen) wurden 14,7 Prozent des Messbetrags erbracht.

Die Berechnung der Gewerbesteuer je Steuerpflichtigen geht bei der derzeitigen reinen Gewerbeertragsteuer vom Gewinn aus Gewerbebetrieb aus. Nach Einbeziehung der Hinzurechnungen und Kürzungen sowie nach Abzug des Verlustvortrags wird der Gewerbeertrag ermittelt und auf volle Hundert Euro abgerundet. Danach wird, abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, ein Freibetrag von 24 500 Euro für natürliche Personen sowie Personengesellschaften bzw. 5 000 Euro für ausgewählte Rechtsformen abgezogen und durch Anwendung der Steuermesszahl (ab 2008 einheitlich 3,5 %; Hausgewerbetreibende 1,96 %) der Steuermessbetrag ermittelt. Für Unternehmen, die Betriebsstätten in mehreren Gemeinden betreiben, wird der Steuermessbetrag auf die einzelnen Gemeinden zerlegt und je Gemeinde ein Zerlegungsanteil festgestellt. Im Anschluss an die Feststellung des Steuermessbetrags und der Zerlegungsanteile durch das Finanzamt wird die Höhe der Gewerbesteuer von der Gemeinde berechnet, in der das Unternehmen seinen, beziehungsweise bei Zerlegungen die Betriebsstätte ihren Sitz hat. Dabei wird der Steuermessbetrag bzw. der Zerlegungsanteil mit dem von der Gemeinde individuell festgesetzten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert.

Aufgrund der Langwierigkeit von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte dazu erst mit mehrjähriger Verzögerung zur Verfügung.

Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Gewerbesteuer in Bayern 2014“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).


Positiver Steuermessbetrag und Gewerbesteuerpflichtige in Bayern 2014 nach Wirtschaftsabschnitten