Pressemitteilung
Fürth, den 28. Februar 2018
Zahl der beantragten Insolvenzverfahren wie im Vorjahr auf niedrigem Niveau
In den kreisfreien Städten fast doppelt so viele Verbraucherinsolvenzverfahren je Tausend Einwohner wie in den Landkreisen
Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2017 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 12 684 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 2 559 Unternehmens- und 7 020 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum sank die Anzahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren um 6,5 Prozent, während die der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren um 10,6 Prozent zurückging. Fast drei Viertel (73,0 Prozent bzw. 1 867 Fälle) der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden eröffnet, während 27,0 Prozent mangels Masse abgewiesen werden mussten. Die Anzahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren reduzierte sich damit um 3,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2016. Auf eine beantragte Unternehmensinsolvenz entfielen im Mittel voraussichtliche Gläubigerforderungen in Höhe von 726 088 Euro, womit dieser Wert über dem des Jahres 2016 liegt (554 681 Euro). Bei den Verbraucherinsolvenzverfahren lag die durchschnittliche Forderungssumme pro beantragtem Verfahren im Berichtszeitraum bei 48 455 Euro, während sie im Vorjahre noch 54 731 Euro betragen hatte.
Insgesamt 12 684 Insolvenzverfahren wurden im Jahr 2017 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 2 559 Unternehmensinsolvenzen und 7 020 Verbraucherinsolvenzen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ging die Anzahl der Insolvenzverfahren insgesamt im Vergleich zum Jahr 2016 um 8,9 Prozent zurück. Dies ist vor allem auf die um 10,6 Prozent gesunkenen Verbraucherinsolvenzverfahren zurückzuführen; die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen lag um 6,5 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Die restlichen 3 105 Insolvenzverfahren betrafen natürliche Personen als Gesellschafter, ehemals selbstständig Tätige, Nachlässe und Gesamtgut; verglichen mit dem Vorjahreszeitraum zeigte sich auch hier ein Rückgang (6,9 Prozent).
Von den insgesamt 2 559 im Berichtszeitraum beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden 73,0 Prozent bzw. 1 867 Verfahren eröffnet; 692 Verfahren bzw. 27,0 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Wie deutlich die Unternehmenslandschaft von Insolvenzen betroffen ist, veranschaulicht ein Vergleich der Zahl der Unternehmensinsolvenzen mit dem Gesamtbestand der Unternehmen. Im Jahr 2017 wurden in Bayerns Landkreisen und kreisfreien Städten durchschnittlich 4,0 Unternehmensinsolvenzen je Tausend Unternehmen gezählt.
Die meisten beantragten Unternehmensinsolvenzen je Tausend Unternehmen wurden in den Städten Schweinfurt und Schwabach registriert.
Pro Insolvenzantrag eines Unternehmens betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger durchschnittlich 726 088 Euro und lagen damit weit über dem Niveau des Vorjahres (554 681 Euro). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die im Jahr 2017 Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 14 404 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, während im Vorjahr 10 711 Beschäftigte und somit fast ein Viertel weniger von einer Unternehmensinsolvenz betroffen waren. Über die Hälfte der insolventen Unternehmen (51,8 Prozent) war zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags jünger als acht Jahre; knapp ein Viertel (24,8 Prozent) der Unternehmen konnten sich nur bis zu drei Jahre lang im Markt halten, bevor sie Insolvenz beantragen mussten.
Von den 7 020 im Jahr 2017 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren wurden 97,9 Prozent (bzw. 6 872 Verfahren) eröffnet, in 1,9 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und 0,2 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. In den kreisfreien Städten Bayerns wurden durchschnittlich 0,95 Verbraucherinsolvenzverfahren je Tausend Einwohner gezählt, etwa doppelt so viele wie in den jeweils umliegenden Landkreisen. In den Landkreisen wurden im Jahr 2017 lediglich 0,47 Verbraucherinsolvenzverfahren je Tausend Einwohner registriert.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber den Verbrauchern, die Insolvenz anmelden mussten, beliefen sich auf insgesamt 340 Millionen Euro und lagen damit um 20,8 Prozent unter dem entsprechenden Vorjahreswert. Je beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen die voraussichtlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 48 455 Euro und lagen damit um 11,5 Prozent unter dem Vergleichswert des Jahres 2016.
Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Insolvenzverfahren in Bayern 2017“, Bestellnummer D3100C 201700. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).