Pressemitteilung

73/2018/32/A
Fürth, den 28. März 2018

Arbeitsvolumen in Bayern 2017 auf neuem Rekordniveau

Pro-Kopf-Arbeitszeit jedoch gesunken

Nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik erreichte das Arbeitsvolumen, also die von allen Erwerbstätigen geleistete Arbeitszeit, in Bayern im Jahr 2017 ein Rekordniveau von über 10,2 Mrd. Stunden. Gegenüber dem Vorjahr war das eine Zunahme von 1,3 Prozent. Sie liegt etwas oberhalb des deutschlandweiten Anstiegs von 1,1 Prozent. Die Stundenzahl je Erwerbstätigen sank jedoch gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozent auf 1 357 Stunden.

Das Arbeitsvolumen erreichte nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik im Jahr 2017 mehr als 10,2 Mrd. Stunden. Dies ist der höchste jemals berechnete Wert. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich das Arbeitsvolumen um 1,3 Prozent. Damit nahm es etwas schneller zu als in Deutschland insgesamt, wo es um 1,1 Prozent stieg. In den alten Bundesländern betrug die Zunahme ebenfalls 1,1 Prozent, in den neuen nur 0,7 Prozent (jeweils ohne Berlin betrachtet).

Gegenläufig zu diesem Anstieg verlief die Entwicklung der je Erwerbstätigen geleisteten Stundenzahl. Sie sank in Bayern gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozent (Deutschland: -0,3 Prozent). Damit setzt sich ein allgemeiner Trend der letzten Jahre fort: 2008, im Jahr vor der Finanz- und Wirtschaftskrise, lag die durchschnittlich geleistete Stundenzahl noch bei 1 429 Stunden. Die rückläufige Entwicklung der Arbeitszeit je Erwerbstätigen wird maßgeblich durch den anhaltenden Trend zur Teilzeitbeschäftigung beeinflusst. In konjunkturellen Krisenphasen spielt auch das Ausmaß der Kurzarbeit eine wichtige Rolle.

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.

Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.

Die hier vorgelegten Daten beruhen auf einer Berechnung des Arbeitsvolumens 2017 des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören. Weitere Ergebnisse zum Arbeitsvolumen können auf der Homepage des AK ETR unter http://www.ak-etr.de/ abgerufen werden.