Pressemitteilung

119/2019/52/D
Fürth, den 3. Juni 2019

Unternehmensinsolvenzen in Bayern stark ansteigend

Verbraucherinsolvenzen weiterhin rückläufig

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im ersten Quartal des Jahres 2019 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 3 024 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 697 Unternehmens- und 1 553 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem ersten Quartal im Jahr 2018 nahm die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren damit um 5,9 Prozent ab. Bei den Unternehmensinsolvenzverfahren setzte sich der Rückgang aus dem Vorjahresquartal 2018 jedoch nicht fort, hier wurden 10,8 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen gezählt. Die beantragten Verbraucherinsolvenzen gingen dagegen sogar um 8,7 Prozent zurück, die Zahl der restlichen übrigen Schuldner (darunter ehemals Selbständige und natürliche Personen als Gesellschafter) nahm ebenfalls im ersten Quartal des Jahres 2019 um 12,5 Prozent auf jetzt 774 Verfahren ab. Von den beantragten Unternehmensinsolvenzen wurden knapp drei Viertel (73,5 Prozent bzw. 512 Fälle) eröffnet. Auf eine beantragte Unternehmensinsolvenz entfielen im Mittel Gläubigerforderungen in Höhe von 925 587 Euro, im ersten Quartal 2018 lagen die mittleren Forderungshöhen mit durchschnittlich 680 472 deutlich niedriger. Auch bei den Verbraucherinsolvenzverfahren stieg die durchschnittliche Forderungssumme für ein beantragtes Verfahren im Berichtszeitraum auf 52 155 Euro, im ersten Quartal des Vorjahres hatte sie noch 51 501 Euro betragen.

Insgesamt 3 024 Insolvenzverfahren wurden im ersten Quartal des Jahres 2019 bei den bayerischen Amtsgerichten beantragt, darunter 697 Unternehmensinsolvenzen und 1 553 Verbraucherinsolvenzen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, lag die Anzahl der insgesamt gemeldeten Insolvenzverfahren um 5,9 Prozent unter dem Vergleichswert aus dem ersten Quartal des Jahres 2018. Bei den wirtschaftlich bedeutenderen Unternehmensinsolvenzverfahren wurden im Gegensatz dazu 10,8 Prozent mehr Fälle gemeldet, bei den Verbraucherinsolvenzverfahren, die den höchsten Anteil an allen Insolvenzverfahren ausmachten, waren es 8,7 Prozent weniger Fälle. Im ersten Quartal des Jahres 2018 waren nur 629 Unternehmensinsolvenzverfahren und noch 1 701 Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt worden.

Pro Insolvenzantrag eines Unternehmens betrugen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger durchschnittlich 925 587 Euro und lagen damit deutlich über dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums (680 472 Euro). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren bei den Unternehmen, die Insolvenz beantragt und Angaben zu den Beschäftigten gemacht hatten, 4 531 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es nur 2 417 betroffene Beschäftigte, die gemeldet wurden.

Von den 1 553 im ersten Quartal des Jahres 2019 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren wurden 1 514 Verfahren (97,5 Prozent) eröffnet, in 2,2 Prozent der Fälle wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen und nur 0,3 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen. Pro beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen die voraussichtlichen Gläubigerforderungen durchschnittlich 52 155 Euro und lagen damit 1,3 Prozent über dem Vergleichswert im ersten Quartal des Jahres 2018.