Pressemitteilung

165/2019/54/K
Fürth, den 10. Juli 2019

3 944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

Überforderung der Eltern/eines Elternteils stellte dabei mit 1 348 Kindern und Jugendlichen im Jahr 2018 den häufigsten Anlass dar

In Bayern wurden im Jahr 2018 insgesamt 3 944 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 56 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war 2018 die Überforderung der Eltern/eines Elternteils der häufigste Anlass (1 348 Fällen).

Als Schutzmaßnahme bezeichnet man die vorläufige Aufnahme und Unterbringung von Minderjährigen in einer Notsituation durch das Jugendamt. Es sind Maßnahmen zur schnellen Intervention zugunsten des Minderjährigen, sie dienen als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen sowie dem unmittelbaren Schutz der Minderjährigen.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 944 Fälle, was einem Minus von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr (4 421) entspricht.

Betroffen waren insgesamt 2 210 Jungen und 1 734 Mädchen.

Der häufigste Grund für Schutzmaßnahmen (1 348 Fälle) war die Überforderung der
Eltern/eines Elternteils.

Der zweithäufigste Anlass (1 094 Fälle) war die unbegleitete Einreise Minderjähriger aus dem Ausland. Im Vergleich zum Vorjahr (1 653 Fälle) war hier ein Rückgang von 34 Prozent zu verzeichnen.

Von den 3 944 Maßnahmen wurden 557 auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, in 3 387 Fällen lag eine Gefährdung vor. 59 Prozent der Betroffenen waren zwischen 14 und 18 Jahre alt.

2 917 und damit mehr als die Hälfte der Minderjährigen wurde während der Schutz-maßnahme in einer Einrichtung untergebracht (74 Prozent), 173 in einer betreuten Wohnform (vier Prozent) und 854 lebten bei einer geeigneten Person (22 Prozent).

Schutzmaßnahmen 2018