Pressemitteilung

170/2019/54/K
Fürth, den 16. Juli 2019

Mehr als 18 500 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche in Bayern im Jahr 2018

Bei knapp einem Drittel der Fälle wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt

Die Bayerischen Jugendämter meldeten im Jahr 2018 insgesamt 18 784 Gefährdungseinschätzungen, das heißt Fälle, in denen geprüft wurde, ob das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen in Gefahr war. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik lag in 3 121 Fällen eine akute und in 2 974 eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Bei 6 760 Gefährdungseinschätzungen wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, jedoch Hilfebedarf und in 5 929 Fällen wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Grundlage der Statistik zur Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Absatz 1 SGB VIII ist vom Jugendamt im-mer dann abzugeben, wenn dem Jugendamt wichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Um-gebung verschafft hat (z.B. durch Hausbesuche oder Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und das Gefährdungsrisiko anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte eingeschätzt wurde.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik betrafen von den insgesamt 18 784 gemeldeten Kindeswohlgefährdungen 9 665 Jungen und 9 119 Mädchen.

3 121 Gefährdungseinschätzungen (17 Prozent) ergaben eine akute, 2 974 (16 Prozent) eine latente Kindeswohlgefährdung. Dabei waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder einer psychischen Misshandlung die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung.

Darüber hinaus wurde bei 6 760 Gefährdungseinschätzungen (36 Prozent) keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme.

Lediglich bei 5 929 Fällen (31 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten in vielen Fällen (3 981) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten/Nachbarn der Minderjährigen (2 308 Meldungen), 1 856 Fälle wurden anonym und 1 853 durch die Schule angezeigt.

 

Gefährdungseinschätzungen von Kindern und Jugendlichen