Pressemitteilung

175/2019/54/K
Fürth, den 22. Juli 2019

Sozialhilfeausgaben in Bayern erneut gestiegen

Leistungen zur Eingliederungshilfe behinderter Menschen bleibt die größte Position

Die Sozialhilfeausgaben in Bayern sind 2018 erneut gestiegen. Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel des SGB XII beliefen sich im Jahr 2018 in Bayern auf 4,2 Milliarden Euro. Nach Abzug der Einnahmen (607 Millionen Euro) verblieben Nettoausgaben in Höhe von 3,6 Milliarden Euro. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch 2018 – mit Nettoausgaben in Höhe von mehr als 2,7 Milliarden Euro – die größte Einzelposition. Die nachrichtlich zur Verfügung gestellten Nettoausgaben des Bundes für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Bayern beliefen sich auf 782 Millionen Euro.

Die Sozialhilfeausgaben in Bayern sind 2018 erneut gestiegen. Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem 3. und 5. bis 9. Kapitel des SGB XII beliefen sich im Jahr 2018 in Bayern auf insgesamt 4 213 Millionen Euro und lagen somit gut fünf Prozent über den entsprechenden Vergleichsdaten des Vorjahres. Nach Abzug der Einnahmen (607 Millionen Euro) verblieben Nettoausgaben in Höhe von 3 606 Millionen Euro (+ 5,7 Prozent ggü. 2017).

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, war die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch 2018 – mit Nettoausgaben in Höhe von 2 716 Millionen Euro – die größte Einzelposition und lag knapp sieben Prozent über denen des Vorjahres.

Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege lagen bei 525 Millionen Euro, für Hilfe zum Lebensunterhalt bei 188 Millionen Euro. Für Hilfen zur Gesundheit einschließlich Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung wurden 85 Millionen Euro verausgabt und 91 Millionen Euro für Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen.

Das Bayerische Landesamt für Statistik weist darauf hin, dass aufgrund einer methodischen Änderung ab dem Berichtsjahr 2017 Zahlungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) in der Statistik nicht mehr erhoben werden. Nach Meldung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales beliefen sich die Nettoausgaben des Bundes für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Bayern auf 782 Millionen Euro.