Pressemitteilung

192/2019/44/A
Fürth, den 9. August 2019

„Mariä Himmelfahrt“ – Feiertag in 1 704 bayerischen Gemeinden

Offene Geschäfte in den meisten ober- und mittelfränkischen Gemeinden

In Deutschland ist Mariä Himmelfahrt nur im Saarland und in bestimmten Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist in Bayern das Fest „Mariä Himmelfahrt“ in 1 704 von insgesamt 2 056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen bayerischen Kommunen der 15. August ein gesetzlicher Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag.

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – „Mariä Himmelfahrt“ – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest.

Die Festlegung, in welchen Gemeinden Bayerns „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, beruht auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik ist das Fest „Mariä Himmelfahrt“ in 1 704 von insgesamt 2 056 Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. In Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August überall Feiertag, da dort in allen Gemeinden zum Zeitpunkt des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken überwog.

Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der 15. August für die meisten Bürgerinnen und Bürger frei. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken bzw. Mittelfranken ist Mariä Himmelfahrt dagegen kein Feiertag, dort sind nur 46,3 Prozent bzw. 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.

Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, wird in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet bzw. sind die Geschäfte geöffnet.

Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen das Fest „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik entnommen werden unter www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt.