Pressemitteilung

207/2019/52/D
Fürth, den 28. August 2019

Zahl der Insolvenzverfahren in Bayern weiterhin rückläufig

Zahl der Insolvenzverfahren ging vor allem in den kreisfreien Städten zurück

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2019 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 5 734 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 1 319 Unternehmens- und 2 907 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem ersten Halbjahr im Jahr 2018 nahm die Anzahl der beantragten Insolvenzverfahren damit um 8,4 Prozent ab. Gegenüber dem ersten Halbjahr 2018 wurden jedoch 4,8 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen gezählt. Die beantragten Verbraucherinsolvenzen gingen insgesamt um 11,7 Prozent zurück. Die Zahl der aller beantragten Insolvenzverfahren ging vor allem in den kreisfreien Städten Bayerns zurück, hier wurden insgesamt 2 335 Insolvenzverfahren und damit 9,6 Prozent weniger Verfahren als noch im ersten Halbjahr des Jahres 2018 angemeldet. In den Landkreisen Bayerns fiel der Rückgang mit 7,6 Prozent auf 3 399 Verfahren im ersten Halbjahr des Jahres 2019 etwas geringer aus. Die Zahl aller beantragten Insolvenzverfahren setzt sich aus den beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren und den Verbraucherinsolvenzverfahren zusammen. Zusätzlich sind noch Verfahren von ehemals selbstständig Tätigen, Nachlässen und Gesamtgut sowie natürlichen Personen als Gesellschafter u. Ä. enthalten.

Auch im ersten Halbjahr 2019 setzte sich der Rückgang der beantragten Insolvenzverfahren bei den bayerischen Insolvenzgerichten fort. Das Bayerische Landesamt für Statistik teilt hierzu mit, dass bei den bayerischen Gerichten im ersten Halbjahr des Jahres 2019 insgesamt 5 734 Insolvenzverfahren beantragt wurden. Im ersten Halbjahr des Vorjahres waren es noch 6 262 Insolvenzverfahren gewesen, die bei den bayerischen Gerichten angemeldet wurden. Besonders haben sich die Verbraucherinsolvenzen verringert, gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr ging deren Zahl um 11,7 Prozent zurück und lag nur noch bei 2 907 Verfahren. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen nahm dagegen um 4,8 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreswert zu. Insgesamt 1 319 Unternehmensinsolvenzen wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 gemeldet, 60 Verfahren mehr als im Vergleichszeitraum des ersten Halbjahres 2018.

Bei der deutlich verringerten Zahl der Verbraucherinsolvenzen zeichnete sich eine geringfügig unterschiedliche Entwicklung zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen ab. In den kreisfreien Städten fiel die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 12,4 Prozent. Während im ersten Halbjahr 2018 noch 1 392 Verfahren beantragt wurden, waren es im ersten Halbjahr 2019 nur noch 1 220 Verfahren (Rückgang um 12,4 Prozent). Bei den Landkreisen Bayerns fiel der Rückgang im ersten Halbjahr des Jahres 2019 etwas geringer aus, deren Zahl verringerte sich um 11,3 Prozent auf aktuell 1 687 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Insgesamt war in 62 Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns ein Rückgang der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu beobachten.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen verringerte sich nur in 38 Landkreisen und kreisfreien Städten gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in den übrigen waren teilweise kräftige Anstiege zu verzeichnen. Insgesamt erhöhte sich damit die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen in den Landkreisen Bayerns gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 53 Verfahren (Anstieg um 7,4 Prozent) , in den kreisfreien Städten wurden 7 Verfahren mehr gezählt (Anstieg um 1,3 Prozent).