Pressemitteilung

234/2019/54/K
Fürth, den 1. Oktober 2019

Im Jahr 2018 wurden in fast 216 000 Fällen besondere Leistungen der Sozialhilfe gewährt

Bei zwei Drittel der Leistungen handelte es sich um Eingliederungshilfen für behinderte Menschen

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Laufe des Jahres 2018 in Bayern 215 972 Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 des zwölften Sozialgesetzbuch (SGB  XII) gewährt. Wie in den Vorjahren waren mit 148 615 Leistungen Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel die häufigste Hilfeart. In 51 430 Fällen waren Leistungen als Hilfe zur Pflege erforderlich, außerdem 4 924 Hilfen zur Gesundheit und 20 120 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen.

Im Laufe des Jahres 2018 wurden in Bayern 215 972 Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII gewährt. Verglichen mit dem Vorjahr (211 175) entspricht dies einem Plus von gut zwei Prozent. Von den Empfängern waren 98 953 weiblich und 117 019 männlich.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren wie in den vergangenen Jahren mit 148 615 Leistungen Hilfen nach dem 6. Kapitel SGB XII, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die häufigste Hilfeart. Gegenüber 2017 (144 273) war hier eine Zunahme von drei Prozent festzustellen.

Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist laut SGB XII eine drohende Behinderung abzuwenden oder eine Behinderung bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört es, den Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII wurden in 51 430 Fällen gewährt, gegenüber dem Vorjahr (50 483 Fälle) ein Plus von knapp zwei Prozent.

Leistungen als Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel wurden in 4 924 Fällen (minus 21 Prozent ggü. 2017) gewährt, darüber hinaus bestand in 10 415 Fällen ein Anspruch auf Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkasse.

Außerdem waren in 20 120 Fällen Leistungen als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen erforderlich (plus 3,6 Prozent ggü. dem Vorjahr).