Pressemitteilung

51/2019/53/J
Fürth, den 13. März 2019

Umsatz im Dienstleistungsbereich in Bayern im 4. Quartal 2018 um knapp vier Prozent gestiegen

Beschäftigtenzahl mit 2,3 Prozent im Plus

Nach einer Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik stieg der Umsatz im Dienstleistungsbereich*) in Bayern im vierten Quartal 2018 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nach vorläufigen Ergebnissen um 3,8 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten nahm um 2,3 Prozent zu.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik nach vorläufigen Ergebnissen der Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich*) mitteilt, stieg der Umsatz des Dienstleistungsbereichs in Bayern im vierten Quartal 2018 um 3,8 Prozent. Den höchsten Zuwachs verbuchte dabei der Wirtschaftsabschnitt M „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (+5,0 Prozent). Im Abschnitt N „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ nahm der Umsatz um 3,5 Prozent zu. In den Abschnitten H „Verkehr und Lagerei“ und J „Information und Kommunikation“ stieg der Umsatz jeweils um 2,9 Prozent.

Die Zahl der Beschäftigten des Dienstleistungsbereichs in Bayern erhöhte sich im vierten Quartal 2018 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,3 Prozent. Im Abschnitt J „Information und Kommunikation“ nahm sie um 5,3 Prozent zu, im Abschnitt H „Verkehr und Lagerei“ um 3,4 Prozent und im Abschnitt M „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ um 3,3 Prozent. Im Wirtschaftsabschnitt N „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ wurden Ende Dezember 2018 1,3 Prozent weniger Beschäftigte gezählt als im Vorjahr.

*) Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und Unternehmen in den Abschnitten H, J, M (ohne Abteilungen 72, 75 und Gruppe 70.1) und N (ohne Abteilung 77 und Gruppen 81.1 und 81.3) der NACE Rev. 2 bzw. WZ 2008.
 

Hinweise:

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Die Erhebung wird im Mixmodell durchgeführt. Primär befragt werden Erhebungseinheiten, die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit bzw. Umsätze in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro im Jahr erzielt haben und/oder mindestens 250 Beschäftigte haben. Für alle anderen Unternehmen werden Verwaltungsdaten der Oberfinanzdirektionen und der Bundesagentur für Arbeit verwendet.