Pressemitteilung

62/2019/55/L
Fürth, den 21. März 2019

Feststellung der Einkünfte für 208 597 Personengesellschaften und Gemeinschaften im Jahr 2014 in Bayern

1,46 Mio. Beteiligte mit insgesamt 29,77 Milliarden Euro Einkünften

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nahmen die bayerischen Finanzämter im Jahr 2014 für 208 597 Personengesellschaften und Gemeinschaften eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vor; diese Feststellung ist der Besteuerung der Gesellschafter bzw. Beteiligten vorgelagert. Insgesamt wurden dabei Einkünfte in Höhe von zusammen 29,77 Milliarden Euro ermittelt, das waren 7,6 Prozent weniger als im Vorjahr. 76,8 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften erzielten eine positive Summe der Einkünfte, die jedoch nur bei 0,4 Prozent aller Fälle fünf Millionen Euro oder mehr betrug. 71,8 Prozent bzw. 21,39 Milliarden Euro der von Personengesellschaften und Gemeinschaften erwirtschafteten Einkünfte waren Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Mehrzahl (63,9 Prozent) aller Personengesellschaften und Gemeinschaften bestand aus zwei Beteiligten; insgesamt wurden 1,46 Mio. Beteiligte erfasst.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, nahm der bayerische Fiskus im Jahr 2014 für 208 597 Personengesellschaften (z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften) und Gemeinschaften (z. B. Grundstücksgemeinschaften) in Bayern gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte vor (ggü. 2013: +1,7 Prozent). Insgesamt wurden dabei Einkünfte in Höhe von zusammen 29,77 Milliarden Euro ermittelt, um 7,6 Prozent weniger als im Vorjahr.

160 242 bzw. 76,8 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften zählten dabei zu den sogenannten Gewinnfällen mit einer positiven Summe der Einkünfte von zusammen 35,44 Milliarden Euro. Die verbleibenden 48 355 Personengesellschaften und Gemeinschaften verzeichneten in der Summe negative Einkünfte (Verluste) von zusammen 5,67 Milliarden Euro.

Einkünfte von fünf Millionen Euro und mehr erklärten nur 0,4 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften, ihr Anteil an der Gesamtsumme der Einkünfte betrug jedoch 58,8 Prozent. 71,8 Prozent (bzw. 21,39 Milliarden Euro) aller Einkünfte der Personengesellschaften und Gemeinschaften stammten aus gewerblicher Tätig-keit und 15,3 Prozent (bzw. 4,57 Milliarden Euro) aus selbstständiger Arbeit.

Die Mehrzahl der Personengesellschaften und Gemeinschaften (63,9 Prozent) bestand 2014 aus zwei Beteiligten, gut ein Viertel (27,5 Prozent) hatte drei oder vier Beteiligte. Lediglich bei 8,6 Prozent der Fälle gab es mehr als vier Beteiligte. Insgesamt wurden 1,46 Mio. Beteiligte erfasst.

Da Personengesellschaften und Gemeinschaften nicht selbst steuerpflichtig sind, werden ihre insgesamt erwirtschafteten Einkünfte zunächst von den Finanzämtern durch die sog. gesonderte und einheitliche Feststellung ermittelt und anschließend auf die Beteiligten entsprechend ihres Anteils an der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft aufgeteilt.

Die Anteile der Beteiligten werden dann im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer versteuert. Aufgrund der langen Veranlagungszeiträume liegen endgültige Ergebnisse für 2014 erst jetzt vor. Die hier dargestellten Daten sind damit die ak-tuellsten, die zurzeit verfügbar sind.


Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Einkommen der Personengesellschaf-ten/Gemeinschaften in Bayern 2014“ (Bestellnummer: L4500C 201400). Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (089 2119-3205) oder Fax (Fax-Nr. 089 2119-3457).