Pressemitteilung
Fürth, den 27. März 2019
Finanzielle Ergebnisse von Insolvenzverfahren in Bayern
Quote der im Jahr 2010 eröffneten und bis zum Jahr 2017 beendeten Verfahren beträgt mittlerweile 96,3 Prozent und lässt aussagefähige Schlüsse zu Verlusten und Deckungsquoten von Insolvenzverfahren in Bayern zu
Insgesamt 96,3 Prozent der im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren wurden bis zum Jahr 2017 beendet. Die Insolvenzstatistik in Bayern erfasst Insolvenzverfahren von der Verfahrenseröffnung bis zum Abschluss des Verfahrens. Während Insolvenzverfahren für Verbraucher meist nach weniger als drei Jahren abgeschlossen sind, weisen Regelinsolvenzverfahren längere Laufzeiten auf. Die Verluste aus Insolvenzverfahren, die im Jahr 2010 eröffnet und bis zum Jahresende 2017 beendet wurden, betrugen 2,6 Milliarden Euro und entsprachen damit 96,3 Prozent der Summe der quotenberechtigten Forderungen. Im Gegenzug wurden im Laufe dieser Verfahren insgesamt 3,7 Prozent der quotenberechtigten Forderungen befriedigt.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 17 144 Insolvenzverfahren im Jahr 2010 in Bayern eröffnet. Von diesen Verfahren wurden 16 514 bis zum Jahresende 2017 beendet, das entsprach 96,3 Prozent der eröffneten Verfahren. Insgesamt 11 020 der im Jahr 2017 beendeten Verfahren betrafen Verbraucher, 2 211 Unternehmen, 3 028 ehemals Selbständige, 185 aus Nachlässe und Gesamtgut und 70 natürliche Personen als Gesellschafter oder ähnliches. Mit 98,9 Prozent wiesen Insolvenzverfahren für Verbraucher die höchste Beendigungsquote innerhalb von sieben Jahren auf, bei den Unternehmensinsolvenzen war sie mit 84,2 Prozent erwartungsgemäß noch immer niedrig.
Bei allen bayerischen Insolvenzverfahren, die im Jahr 2010 eröffnet und bis zum Jahresende 2017 beendet wurden, wurden durchschnittlich 3,7 Prozent der quotenberechtigten Forderungen befriedigt. Die so berechnete Deckungsquote im engeren Sinne ergibt sich als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (99,5 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (2,7 Milliarden Euro). Betrachtet man die Deckungsquote im weiteren Sinne1), dann ergab sich ein Anteil von 7,6 Prozent. Die Verluste der Gläubiger betrugen 2,6 Milliarden Euro.
Die Deckungsquote für die im Jahr 2010 eröffneten und bis zum Jahr 2017 beendeten Insolvenzverfahren von Unternehmen lag bei 5,3 Prozent, bei Insolvenzen der Verbraucher bei nur 2,1 Prozent. Bei Unternehmensinsolvenzen betrugen die Verluste für die Gläubiger im Jahr 2017 knapp 1,4 Milliarden Euro, bei den Insolvenzen der Verbraucher 574 Millionen Euro. Bei 139 Unternehmensinsolvenzen erfolgte eine Sanierung; dies waren 6,3 Prozent der im Jahr 2010 eröffneten und 2017 beendeten Verfahren, dabei wurden 1 804 Arbeitsplätze gesichert.
Die Abwicklung von Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt relativ schnell und somit sind vier Jahre nach dem jüngeren Eröffnungsjahr 2014 schon verlässliche finanzielle Ergebnisse verfügbar. 9 268 Verbraucherinsolvenzen der allein im Jahr 2014 eröffneten Verfahren waren bis zum Jahr 2017 beendet, das waren bereits 95,6 Prozent der eröffneten Verfahren. Bei diesen Verfahren wurde eine Deckungsquote (im engeren Sinne) von 1,5 Prozent erreicht.
1) Deckungsquote im weiteren Sinne: Anteil der Summe aus den befriedigten Absonderungsrechten und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag an den Forderungen. Die Forderungen entsprechen der Summe aus quotenberechtigten Forderungen und den befriedigten Absonderungsrechten. Nicht befriedigte Absonderungsrechte sind in den quotenberechtigten Forderungen enthalten.