Pressemitteilung

049/2020/52/D
Fürth, den 27. Februar 2020

Zahl der Insolvenzverfahren in Bayern weiterhin rückläufig

Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 17,9 Prozent verringert

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2019 bei den bayerischen Insolvenzgerichten insgesamt 11 099 Insolvenzverfahren beantragt, darunter 2 623 Unternehmens- und 5 381 Verbraucherinsolvenzverfahren. Verglichen mit dem Jahr 2018 nahm die Anzahl der beantragten Insolvenzverfahren damit um 8,7 Prozent ab. Gegenüber 2018 wurden jedoch 7,3 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen gezählt. Die beantragten Verbraucherinsolvenzen gingen insgesamt um 17,9 Prozent zurück, die übrigen Insolvenzverfahren verzeichneten einen Rückgang um 2,0 Prozent. Die Zahl aller beantragten Insolvenzverfahren ging etwas deutlicher in den Landkreisen Bayerns zurück, hier wurden insgesamt 6 477 Insolvenzverfahren und damit 8,8 Prozent weniger Verfahren als noch im Jahr 2018 angemeldet. In den kreisfreien Städten Bayerns fiel der Rückgang mit 8,5 Prozent auf insgesamt 4 622 Verfahren etwas geringer aus.

Auch im Jahr 2019 setzte sich der Rückgang der beantragten Insolvenzverfahren bei den bayerischen Insolvenzgerichten fort. Das Bayerische Landesamt für Statistik teilt hierzu mit, dass bei den bayerischen Gerichten im Jahr 2019 insgesamt 11 099 Insolvenzverfahren beantragt wurden. Im Jahr 2018 waren es noch 12 153 Insolvenzverfahren gewesen, die bei den bayerischen Gerichten angemeldet wurden.

Besonders haben sich die Verbraucherinsolvenzen verringert, gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr ging deren Zahl um 17,9 Prozent zurück und lag nur noch bei 5 381 Verfahren. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen nahm dagegen um 7,3 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreswert zu. Insgesamt 2 623 Unternehmensinsolvenzen wurden im Jahr 2019 gemeldet, 179 Verfahren mehr als im Vergleichszeitraum des Jahres 2018. Die übrigen Insolvenzverfahren, die natürliche Personen als Gesellschafter, Ehemals selbstständig Tätige sowie Nachlässe und Gesamtgut umfassen, gingen um 2,0 Prozent zurück. Im Jahr 2019 wurden 3 095 Verfahren gezählt, im Vorjahr waren es noch 3 157 gewesen.

Bei der deutlich verringerten Zahl der Verbraucherinsolvenzen zeichnete sich eine geringfügig unterschiedliche Entwicklung zwischen kreisfreien Städten und Landkreisen ab. In den kreisfreien Städten fiel die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 17,1 Prozent. Während im Jahr 2018 noch 2 791 Verfahren beantragt wurden, waren es im Jahr 2019 nur noch 2 314 Verfahren. Bei den Landkreisen Bayerns fiel der Rückgang im Jahr 2019 noch deutlicher aus, deren Zahl verringerte sich um 18,5 Prozent auf aktuell 3 067 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Insgesamt war in 73 Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns ein Rückgang der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu beobachten.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen verringerte sich nur in 35 Landkreisen und kreisfreien Städten gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in den übrigen waren teilweise kräftige Anstiege zu verzeichnen. Insgesamt erhöhte sich damit die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen in den Landkreisen Bayerns gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 125 Verfahren (Anstieg um 8,9Prozent), in den kreisfreien Städten wurden 54 Verfahren mehr gezählt (Anstieg um 5,2 Prozent).

Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Insolvenzverfahren in Bayern 2019 (D3100C)“. Der Bericht kann im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/wirtschaft_handel/unternehmen als Datei kostenlos heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (Fax-Nr. 0911 98208-6638).