Pressemitteilung

80/2020/32/A
Fürth, den 26. März 2020

Arbeitsvolumen in Bayern 2019 leicht angestiegen

Zunahme von 0,7 Prozent gegenüber 2018

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, erreichte das Arbeitsvolumen, also die von allen Erwerbstätigen geleistete Arbeitszeit, in Bayern im Jahr 2019 ein Rekordniveau von knapp 10,76 Mrd. Stunden. Gegenüber dem Vorjahr war das eine Zunahme von 0,7 Prozent. Sie liegt leicht oberhalb des deutschlandweiten Anstiegs von 0,6 Prozent. Die Stundenzahl je Erwerbstätigen sank gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent auf 1 392 Stunden.

Das Arbeitsvolumen erreichte nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik im Jahr 2019 knapp 10,76 Mrd. Stunden. Dies ist der höchste jemals berechnete Wert. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich das Arbeitsvolumen um 0,7 Prozent. Damit nahm es etwas schneller zu als in Deutschland insgesamt, wo es um 0,6 Prozent stieg. In den alten Bundesländern betrug die Zunahme 0,7 Prozent, in den neuen gab es einen Rückgang um 0,1 Prozent (jeweils ohne Berlin betrachtet).

In Bayern verringerte sich 2019 dabei die je Erwerbstätigen geleistete Stundenzahl. Sie sank gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent auf 1 392 Stunden. Damit setzte sich in Bayern ein allgemeiner Trend der letzten Jahre zu abnehmenden pro-Kopf-Arbeitszeiten weiter fort: 2008, im Jahr vor der Finanz- und Wirtschaftskrise, lag die durchschnittlich geleistete Stundenzahl noch bei 1 458 Stunden. Die rückläufige Entwicklung der Arbeitszeit je Erwerbstätigen wurde maßgeblich durch den anhaltenden Trend zur Teilzeitbeschäftigung beeinflusst. In konjunkturellen Krisenphasen spielt auch das Ausmaß der Kurzarbeit eine wichtige Rolle. In Deutschland fiel die je Erwerbstätigen geleistete Stundenzahl 2019 ebenfalls um 0,3 Prozent auf 1 386 Stunden.

Regionalisierte Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.

Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.

Die hier vorgelegten Daten beruhen auf einer Berechnung des Arbeitsvolumens 2019 des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR), dem alle Statistischen Landesämter, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.

Weitere Ergebnisse zum Arbeitsvolumen können auf der Homepage des AK ETR abgerufen werden unter http://www.statistikportal.de/de/etr/ergebnisse/arbeitsvolumen

 

Arbeitsvolumen 2019